Haus in Ybbs in dem eine Frau erstochen wurde
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Chronik

Erstes Obduktionsergebnis nach Bluttat

Nach der Bluttat in Ybbs (Bezirk Melk) am Mittwoch ist das vorläufige Obduktionsergebnis bekanntgeworden. Die getötete 42-jährige Frau erlitt laut Staatsanwaltschaft „zahlreiche Stichverletzungen im Oberkörper- und Halsbereich“. Über den 50-jährigen Verdächtigen wurde am Freitag die Untersuchungshaft verhängt.

Ein psychiatrisches Gutachen über den Verdächtigen wurde angekündigt. Das psychiatrische Gutachten sei „im Sinne einer umfassenden Aufklärung“ auch in dieser Causa notwendig, hielt der Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, Leopold Bien, fest. Der Beschuldigte wurde noch am Donnerstagabend in die Justizanstalt St. Pölten eingeliefert. Die Verhängung der Untersuchungshaft wurde von der Anklagebehörde beantragt und am Freitag auch genehmigt.

Opfer erlitt zahlreiche Stichverletzungen

Dem vorläufigen Obduktionsergebnis zufolge erlitt das Opfer zahlreiche Stichverletzungen. Laut Autopsie wurde die 42-Jährige im „Oberkörper- und Halsbereich“ verletzt. Astrid Wagner, die den 50-jährigen Verdächtigen gemeinsam mit Florian Höllwarth vertritt, sprach hinsichtlich der Handlungen ihres Mandanten von einer Eifersuchtstat und hielt fest, „dass alles auf Totschlag“ hindeute. Nach mehreren Aussagen der 42-Jährigen habe der Beschuldigte rotgesehen: „Dadurch ist es zu dieser Affektexplosion gekommen“, sagte die Juristin zur APA.

Verdächtiger gab Eifersucht als Motiv an

Der 50-jährige österreichische Staatsbürger mit rumänischen Wurzeln soll seine Ehefrau am Mittwochabend im Wohnhaus des Paares in Ybbs erstochen haben. Am Ort des Geschehens wurde ein Messer sichergestellt. Der Beschuldigte war am Donnerstag nach stundenlanger Einvernahme geständig, gab Eifersucht als Motiv an.

Die Kinder des Paares – ein 16-jähriger Sohn und eine 18-jährige Tochter – befanden sich am Freitag weiter bei Verwandten. Das könne durchaus auch so bleiben, hieß es aus dem Büro der zuständigen Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Liege keine Beeinträchtigung des Kindeswohls vor, sei die Kinder- und Jugendhilfe „per Gesetz nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen zu treffen“, hielt ein Sprecher auf APA-Anfrage fest.

Über den 50-jährigen Verdächtigen wurde am Freitag die Untersuchungshaft verhängt. Befristet ist diese nach Angaben von Staatsanwaltschaftssprecher Bien bis 31. Jänner.