Seit Jänner 2020 ist die Käfighaltung von Hühnern nach einer 15-jährigen Übergangsfrist in Österreich verboten. Ein Eierproduzent im Bezirk Tulln dürfte seine Legehennen zwar in Volieren gehalten, ihnen aber nicht den Auslauf auf einen mit Einstreu belegten Boden ermöglicht und damit de facto für Käfighaltung gesorgt haben. Verkauft wurden die Eier aus dem Betrieb als Klasse 2, also aus Bodenhaltung.
Der Amtstierarzt für den Bezirk Tulln suchte den Betrieb aufgrund der Anzeige der Tierschutzorganisation „Verein gegen Tierfabriken“ auf. Er erteilte dem Unternehmen die Auflage, sofort für offene Volieren und Einstreu am Boden zu sorgen.
Weitere Kontrollen
Der Betrieb werde mit sofortiger Wirkung mittels unangemeldeter und angemeldeter Kontrollen streng überwacht, kündigte das Veterinäramt des Bezirks an. Die Anzeige wegen Übertretung des Tierschutzgesetzes und der Tierhaltungsverordnung bleibt aufrecht. Sollte sich die Haltung der Legehennen nicht verbessern, so der Amtstierarzt weiter, verliere der Unternehmer die Lizenz.