Illustration zum Thema „Sozialhilfe“
BARBARA GINDL / APA / picturedesk.com
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Politik

Landtag ändert Sozialhilfegesetz

Das Sozialhilfegesetz in Niederösterreich wird neu geregelt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Dezember zwei Bestimmungen aufgehoben. Bei der Landtagssitzung am Donnerstag sollen die Richtsätze für Kinder sowie die Anforderung bezüglich der Sprachkenntnisse adaptiert werden.

Das im Juni 2019 im Landtag beschlossene Ausführungsgesetz zur Sozialhilfe trat zwar Anfang Jänner 2020 in Kraft. Um möglichen Regressforderungen vorzubauen, wurden die vom Verfassungsgerichtshof gekippten Regelungen der Sozialhilfe in Niederösterreich aber nicht vollzogen. Dies soll sich mit der angestrebten Anpassung nun ändern, sagte ÖVP-Klubobmann Klaus Schneeberger am Dienstag. Die Regelungen gelten rückwirkend mit Jahresbeginn.

Hinsichtlich des Höchstsatzes für das erste Kind sieht die neue Regelung 25 Prozent des Ausgleichszulagenrichtsatzes vor, der 2020 bei 917,35 Euro liegt. Eine degressive Staffelung für jedes weitere Kind bleibt danach erhalten, aber „moderater“, wie Schneeberger betonte. Für das zweite Kinde gibt es künftig 20 Prozent, 15 Prozent sind für das Dritte vorgesehen. 12,5 Prozent des Richtsatzes stehen Berechtigten für das vierte, 12 Prozent für das fünfte sowie jedes weitere Kind zu.

Schneeberger: „Wille zur Integration“

Bezüglich der Sprachkenntnisse geht die Reparatur von den in der Ursprungsversion geforderten Deutschkenntnissen auf Niveau B1 oder Englischkenntnissen auf Niveau C1 weg. Sozialhilfeempfänger müssen künftig nur einen Deutschkurs absolvieren, eine Prüfung bzw. ein bestimmtes Sprachniveau werde nicht mehr verlangt, sagte Schneeberger, aber „man muss den Willen haben, sich zu integrieren, und die Voraussetzung dafür ist die deutsche Sprache.“

Bei der finanziellen Staffelung je nach Kind orientiert sich Niederösterreich an jenem Modell, das in Oberösterreich ebenfalls am Donnerstag im Landtag beschlossen werden soll. Damit werde der „Weg der Harmonisierung“ eingeschlagen, sagte Schneeberger, der den anderen Bundesländern, die bisher noch kein Rahmengesetz beschlossen haben, „Säumnis“ vorwirft.

Die Sozialhilfe solle weiter „Menschen, die in Schieflage geraten sind, Hilfe geben“, betonte Schneeberger: „Sie soll aber keine Hängematte, sondern ein Sprungbrett sein.“ Der ÖVP-Antrag wurde am Dienstag im Landtag eingebracht und soll am Mittwoch im Ausschuss behandelt werden. Für das Votum am Donnerstag erwartete Schneeberger die Zustimmung der FPÖ.

Waldhäusl kritisiert fehlenden Hausverstand

Der für die Sozialhilfe zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) zeigte sich mit der eingebrachten Änderung des Sozialhilfe-Ausführungsgesetzes nicht zufrieden. Waldhäusl ortete „fehlenden Hausverstand“ beim Urteil, „weil es in mehrerlei Hinsicht negative Folgen für unser Land hat“. Die deutsche Sprache sei der Schlüssel zu „erfolgreicher Integration“ und „für ein Fuß fassen auf dem Arbeitsmarkt unerlässlich“. Waldhäusl plädierte stattdessen dafür, das Bundesgesetz zu reparieren.