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APA/ROLAND SCHLAGER
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Reise

Stornomöglichkeiten für China-Reisen

Die Ereignisse in China sorgen derzeit bei vielen Urlauberinnen und Urlaubern, die in den nächsten Tagen und Wochen eine Reise nach Ostasien gebucht haben, für große Verunsicherung. noe.ORF.at mit einem Überblick, wann China-Reisen kostenlos storniert werden können.

Grundsätzlich kann man von einer Pauschalreise kostenlos zurücktreten, wenn es vom Außenministerium eine klare Reisewarnung gibt. Die liegt derzeit für China aber nicht vor, sagt Sandra Nowak, in der Arbeiterkammer Niederösterreich für den Konsumentenschutz zuständig.

„Im konkreten Fall von China ist es so, dass das Außenministerium eine partielle Reisewarnung für die Provinz Hubei herausgegeben hat. Das bedeutet, dass Pauschalreisende, die ihre Reise dorthin gebucht haben, kostenlos zurücktreten können. Allerdings muss das auch zeitnah sein“, so Nowak. Das heißt: Jene, die eine Pauschalreise erst im Sommer geplant haben, müssen noch abwarten, wie sich die Situation entwickelt.

Pauschalreisen in andere Gebiete Chinas werden geprüft

Für Pauschalreisen in andere chinesische Provinzen oder in Nachbarländer wie Thailand kann man laut Nowak derzeit noch nicht gesichert davon ausgehen, dass es ein kostenloses Rücktrittsrecht gibt. „Es hat aber das Außenministerium ein hohes Sicherheitsrisiko, speziell für Reisen nach China, auf der Homepage vermerkt. Nach unserer Meinung gibt es auch hier sehr gute Argumente, von einem kostenlosen Rücktrittsrecht zu sprechen“, sagt Nowak.

Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sagt, dass „außergewöhnliche Umstände“ am Reiseziel zu einem kostenlosen Rücktritt von einer Pauschalreise berechtigen. Ob diese Umstände vorliegen, ist aber letztlich eine Einzelfallfrage und vorab nicht sicher zu beantworten, so die Verbraucherschützer in einer Aussendung.

Erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit wie der Ausbruch einer schweren Krankheit am Reiseziel seien jedenfalls ein außergewöhnlicher Umstand. „Reiseveranstalter müssen in diesem Fall alle vom Reisenden für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen zurückzahlen“, so der VKI. Muss der Reiseveranstalter wesentliche Teile einer Pauschalreise erheblich ändern, etwa eine ganz andere Route anbieten, können die Kunden der Änderung widersprechen und ebenfalls kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

Airlines bieten kostenloses Stornorecht an

Bei Individualreisen hingegen, wo beispielsweise ein Flug nach China gebucht wurde, bieten einige Airlines bereits ein kostenloses Stornorecht an. Der Lufthansa-Konzern, zu dem auch die AUA gehört, bietet auf Anordnung der chinesischen Regierung eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit für China-Tickets an, die vor dem 23. Jänner ausgestellt wurden. Das Ganze gilt für den Reisezeitraum 24. Jänner bis 23. Februar und nicht für Hongkong.

Nowak empfiehlt, auf alle Fälle den Reiseveranstalter zu kontaktieren, selbst die Situation zu beobachten und sich auch auf der Homepage des Außenministeriums zu informieren.