Chronik

Nach Dreifachmord: Höchststrafe bleibt

Es bleibt bei lebenslanger Haft wegen dreifachen Mordes für eine 55-Jährigen, der im Dezember 2018 im Bezirk Mistelbach seinen Bruder, seinen Vater und die Stiefmutter erschossen hatte. Das entschied das Wiener Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag.

Der Strafberufung des Niederösterreichers wurde damit keine Folge gegeben. Im Juli 2019 hatte der Angeklagte am Landesgericht Korneuburg wegen Dreifachmordes die Höchststrafe „lebenslange Haft“ ausgefasst. Der Schuldspruch war bereits rechtskräftig, der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die dagegen gerichtete Nichtigkeitsbeschwerde bereits im Jänner in einer nicht öffentlichen Sitzung zurückgewiesen. Das OLG musste somit nur mehr die Strafberufung von Verteidiger Peter Philipp behandeln und nach Gründen suchen, die eine Strafminderung rechtfertigen könnten. Doch am späten Donnerstagvormittag kam das OLG zu dem Schluss, dass die Höchststrafe aufrecht bleibt, berichtete die APA.

Dreirichtersenat spricht von „Hinrichtung“

Der 55-Jährige habe den Opfern keine Chance gelassen. Dass er die Waffe und Munition geholt, immer wieder durchgeladen, Bruder, Vater und der gehbehinderten Stiefmutter aus nächster Nähe in den Kopf geschossen habe, „kann nur als Hinrichtung bezeichnet werden“, sagte die Vorsitzende des Dreirichtersenats. Das sei nur mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu quittieren. „Solche Konfliktbeendigungsstrategien können nicht toleriert werden“, so die Vorsitzende. „Von Unbesonnenheit sind wir weit entfernt.“

Lediglich eine kleine Änderung bei den Milderungs- und Erschwerungsgründen wurden vorgenommen. Mildernd wurden im Ersturteil vom Landesgericht Korneuburg der ordentliche Lebenswandel, das Geständnis und die deutlich herabgestufte Dispositionsfähigkeit gewertet. Nun kam auch hinzu, dass sich der Beschuldigte kurz nach der Tat selbst gestellt hatte. Dafür wurde ein Erschwerungsgrund – die Wehrlosigkeit der Stiefmutter – gestrichen. Die Erschwerungsgründe der mehrfachen Tatbegehung und die Tötung Angehöriger verblieben im Urteil.

Strafverteidiger plädierte für Strafminderung

Verteidiger Philipp hatte zuvor Gründe vorgetragen, die seiner Meinung für eine Strafminderung infrage kämen. Seit Anbeginn seien er und sein Bruder vom Vater verleugnet worden. Sogar enge Freunde wussten nicht, dass der Mann zwei Söhne hatte. „Was er alles mit dem Vater mitgemacht hat“, meinte Philipp. Hinzu kam eine Hautkrankheit (der Mann leidet an Neurofibromatose, Anm.), die Geschwüre wuchsen auch ins Innere des Körpers, erklärte der Anwalt. Aufgrund dessen wurde im Herbst 2017 eine Arterie abgedrückt, der 55-Jährige war sogar klinisch tot. Danach habe sich laut Philipp auch der Charakter des Mannes zum Teil verändert. Durch die „Summe aller Faktoren“ sei es schließlich zur Eskalation gekommen.

Lokalaugenschein nach Bluttat mit drei Toten
APA/Herbert Pfarrhofer
Das Anwesen im Bezirk Mistelbach

Streit ging der Bluttat voraus

Die Bluttat hatte österreichweit für Schlagzeilen gesorgt. Ihr waren innerfamiliäre Meinungsverschiedenheiten über einen nicht genehmigten Einbau eines Speiselifts vorangegangen. Der 92-jährige Vater soll deswegen herumgebrüllt und den späteren Täter beschimpft und mit heftigen Vorwürfen bedacht haben. Als auch noch sein Bruder Partei für den Vater ergriff, begab sich der 55-Jährige ins Erdgeschoß und kehrte mit einer geladenen Schrotflinte ins Kaminzimmer zurück. Damit schoss er zunächst auf den Bruder, anschließend auf seinen Vater und die 87-jährige Stiefmutter. Die Opfer starben an Ort und Stelle.

Nach den Schüssen verließ der Täter das Gebäude und wartete im Hof des Anwesens das Eintreffen der Polizei ab. Er ließ sich widerstandslos festnehmen. Vor Gericht verantwortete sich der Schütze mit Totschlag. Die gesetzten Handlungen wären auf ihn „hereingebrochen wie ein Unglück. Ich konnte es nicht verhindern“, gab er zu Protokoll.