Wirtschaft

Nach Urteil: EVN-Kunden erhalten Gutschrift

Mehr als 450.000 Kundinnen und Kunden des Energieversorgers EVN erhalten eine Gutschrift. Grund dafür ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH), das die frühere Preisanpassungsklausel der EVN und anderer Energieanbieter für unzulässig erklärte.

Laut einer Aussendung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) können betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch mit einer Kompensation von etwa 30 Euro für Strom und Gas rechnen.

Vorangegangen ist ein mehrjähriger Rechtsstreit zwischen VKI und EVN, der 2019 beim Obersten Gerichtshof (OGH) landete. Der OGH erklärte im Herbst eine Preisanpassungsklausel der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG sowie anderer Anbieter für unzulässig, womit bei bestimmten Tarifen die Grundlage für vergangene Preiserhöhung wegfiel – mehr dazu in OGH: Preiserhöhungsklausel der EVN unzulässig (noe.ORF.at; 7.10.2019). Die Klausel wurde bei der EVN mit Jahresanfang 2019 geändert. Der OGH kritisierte damals die fehlende Obergrenze für Preiserhöhungen. In den nun geltenden Lieferbedingungen nimmt die EVN in der Preiserhöhungsklausel Bezug auf die Inflation sowie die Energiepreisindizes ÖSPI und ÖGPI.

Wer bekommt Geld zurück?

Die EVN wird bei den Optima-Tarifen „Optima Strom“, „Optima Eco“, „Optima Natur“, „Optima Eco Natur“, „Optima Gas“ und „Optima Biogas“ allen betroffenen Konsumenten den jeweiligen sich aus der Preiserhöhung vom 1. Oktober 2018 ergebenden Differenzbetrag mittels EVN-Bonuspunkten gutschreiben, informierte der VKI. Basis für die Gutschrift ist bei den davon betroffenen Optima-Tarifen die Verbrauchsmenge eines Jahres.

Weiters sind die Float-Tarife „Optima Eco Float“, „Optima Eco Float Cap“, „Optima Eco Float Natur“ und „Optima Eco Float Cap Natur“ betroffen. Dort wird die EVN allen betroffenen Konsumenten den jeweiligen sich aus der Preiserhöhung vom 1. Dezember 2016 ergebenden Differenzbetrag mittels EVN-Bonuspunkten gutschreiben. Grundlage für die Gutschrift ist dort die Verbrauchsmenge von drei Jahren. Netzkunden sind von den Rückzahlungen nicht betroffen.

Bonuspunkte oder Überweisung

Die Bonuspunkte werden automatisch gutgeschrieben und können in der Folge drei Jahre lang in der EVN Bonuswelt verbraucht werden. Sie können dort gegen diverse Produkte, die NÖ Card oder Vergünstigungen eingelöst oder auch gespendet werden. Wer den Betrag per Überweisung ausgezahlt bekommen möchte, muss dies beim VKI oder bei der EVN bis zum 31. Mai 2020 melden. An alle Betroffenen werden im Lauf des Februars auch entsprechende Informationsschreiben versandt.

EVN-Sprecher Stefan Zach sprach gegenüber noe.ORF.at von einer „guten, gemeinsamen Lösung, die auch Rechtssicherheit für die Vergangenheit bringt.“ Die Kosten seien im Rahmen des Bonusprogramms in der Bilanz berücksichtigt, hieß es seitens des Energieversorgers. In Summe geht es um einen einstelligen Millionen-Euro-Betrag.

Noch mehr als 20 andere Energieanbieter betroffen

„Wir haben mit der EVN erfreulicherweise eine rasche und unbürokratische Lösung für die betroffenen Konsumenten gefunden, die lange Rechtstreitigkeiten vermeidet“, sagte Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht beim VKI.

Für den VKI ist die Arbeit aber noch nicht vorbei. Von der damals üblichen Klausel machten vermutlich mehr als 20 andere Energieanbieter ebenfalls Gebrauch, so Hirmke gegenüber noe.ORF.at, er spricht von einer Anzahl von Kunden „im Millionenbereich“, die vermutlich betroffen sind. Wenn man in den vergangenen Jahren über eine Preiserhöhung bei Strom oder Gas informiert wurde, sei es gut möglich, dass auch hier die für unzulässig erklärte Klausel zur Anwendung kam. „Auch in diesem Fall können sich die Konsumenten an uns wenden“, informierte Hirmke vom VKI.