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ORF/Novak
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Soziales

Arbeiterkammer erkämpfte 56 Millionen Euro

Nach Beratungsgesprächen der Arbeiterkammer Niederösterreich (AKNÖ) haben Arbeitnehmer im Vorjahr insgesamt 56 Millionen Euro von ihren Dienstgebern erhalten. 150.000 Beschäftigte ließen sich beraten. Auch die neue Pflegegeld-Beratung war stark nachgefragt.

150.000 Beschäftigte – also jeder vierte Arbeitnehmer in Niederösterreich – nahmen 2019 die Hilfe der Arbeiterkammer Niederösterreich bei Problemen am Arbeitsplatz in Anspruch. „Für die Betroffenen haben wir 56 Millionen Euro erkämpft“, informierte AK-NÖ-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser bei der Arbeits- und Sozialrechts-Bilanz-Pressekonferenz in St. Pölten am Donnerstag. Besonders häufig kam es zu Problemen bei der Kündigung sowie bei ausstehenden Löhnen und Gehältern. „Das zeigt, wie umfassend die Probleme in der Arbeitswelt sind. Es handelt sich hier um Geld, das den Betroffenen zusteht und das ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde. Mit unserer Hilfe war es möglich, diese Summen für sie einzubringen."

Pflegegeld: Arbeiterkammer zog in 80 Fällen vor Gericht

In knapp 4.200 Fällen erreichte die Arbeiterkammer die Zahlung ausstehender Löhne und Gehälter, indem sie beim Arbeitgeber intervenierte. Für weitere knapp 1.800 niederösterreichische Arbeitnehmer und -nehmerinnen musste die Arbeiterkammer vor Gericht ziehen. Im Arbeitsrecht betreffen die Anfragen in erster Linie finanzielle Ansprüche (Entlohnung unter dem Kollektivvertrag, falsch berechnete Abfertigungen) oder Probleme rund um Kündigungen sowie Urlaub. Im Sozialrecht geht es oft um Versicherungs-Ansprüche (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung).

Arbeiterkammerpräsident Markus Wieser mit Kollegen
Alexandra Kromus
Alfred Jordan, Vertreter des Bereichs Regionale Aufgaben, AK-NÖ-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser und Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht

Ein großer Erfolg war die Pflegegeld-Beratung, die im vorigen Jahr deutlich ausgebaut wurde und nun landesweit durchgeführt wird. „Diese Leistungen haben knapp 300 Niederösterreicher in Anspruch genommen“, so Wieser. Für 80 Niederösterreicher zog die AK im Vorjahr vor Gericht, um eine höhere Pflegegeld-Einstufung einzufordern.

Bessere Kündigungsfristen für Arbeiter

Mit Beginn des kommenden Jahres kommt es im Arbeitsrecht zu einer gesetzlichen Verbesserung, die von AK und Gewerkschaft schon lange gefordert wurde und nun umgesetzt wird. "Für die rund 260.000 Arbeiter und Arbeiterinnen gelten die gleichen Kündigungsfristen wie für Angestellte“, so Wieser. Im Regelfall bedeutet das eine Kündigungsfrist von sechs Wochen statt wie bisher 14 Tagen. Bei längerer Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen. Einzelne Kollektivverträge können auch bessere Lösungen vorsehen.

Doris Rauscher-Kalod, Leiterin der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht, rät Beschäftigten, sich so bald wie möglich mit der AK in Verbindung zu setzen, wenn der Verlust des Arbeitsplatzes im Raum steht oder das Arbeitsverhältnis bereits beendet wurde. „Besonders wichtig ist das bei Entlassungen. Häufig geht es hier um knappe Fristen und daher sehr viel Geld. Das Beste ist also, sich rasch an die AK-NÖ-Arbeitsrechtshotline 05 7171-22 000 zu wenden“, sagte Rauscher-Kalod. Auch wenn der Arbeitgeber das Dienstverhältnis etwa mit einer einvernehmlichen Auflösung beenden möchte, rät die Expertin: „Nichts vorschnell unterschreiben. Lassen Sie sich lieber vorher bei uns beraten.“ Und grundsätzlich gelte: Schriftliche Mitteilungen von Vorgesetzten sollten weder ignoriert noch achtlos weggeworfen werden.