Haus in Weikendorf
ORF
ORF
Chronik

Positiver Bescheid für muslimische Familie

Nach monatelangem Rechtsstreit ist es nun fix: Die muslimische Familie, die ein Haus in Weikendorf (Bezirk Gänserndorf) gekauft hatte, darf rechtens einziehen. Die Beschwerde der Gemeinde wurde schon im Dezember durch das Landesverwaltungsgericht abgelehnt und seither nicht mehr vor einer höheren Instanz beeinsprucht.

Ursprünglich wollte die muslimische Familie bereits im März des vergangenen Jahres in den Ortsteil Dörfles, der zur Gemeinde Weikendorf gehört, ziehen. Doch die Gemeinde war darüber gespalten: Ein Teil der Bewohner versuchte mit allen Mitteln zu verhindern, dass die Familie dorthin zieht.

Laut dem Gemeinderat, der gegen den Verbleib der Familie war, seien die Kulturen zu unterschiedlich, und daher wolle man nicht, dass die Familie im Ort wohne. Vom bereits unterzeichneten Kaufvertrag hatte die Familie aber kein Rücktrittsrecht. Während also ein Teil etwa eine Unterschriftenaktion gegen den Zuzug der aus Palästina stammenden Familie startete, demonstrierten andere vor dem Rathaus für mehr Menschlichkeit.

Demonstranten in Weikendorf
ORF
Im Sommer demonstrierten Bürger vor dem Rathaus in Weikendorf

Die niederösterreichische Grundverkehrsbehörde, die bei ausländischen Personen dem Kauf von Grundstücken oder Immobilien zustimmen muss, entschied damals mit einem positiven Bescheid zugunsten der Familie. Die Zustimmung wurde mit dem „dringenden Wohnbedürfnis der staatenlosen Erwerber“ begründet. „Daher war dem Erwerb der Liegenschaft die Zustimmung zu erteilen“, informierte die zuständige Abteilung des Landes Niederösterreich über den positiven Bescheid.

Weiterer Einwand vor Gericht „chancenlos“

Die Gemeinde erhob daraufhin allerdings Beschwerde gegen den Bescheid und war somit auf eine Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts angewiesen. Dieses hatte die Beschwerde der Gemeinde gegen den geplanten Zuzug abgeschmettert. Für die Ablehnung hätte es keine rechtliche Grundlage gegeben.

Bis 31. Jänner 2020 hätte die Gemeinde nun auch dieses Urteil vor höchster Instanz, dem Verwaltungsgericht, beeinspruchen können. Laut Amtsleiter Erich Schmid wäre aber ein weiterer Einwand vor Gericht chancenlos gewesen. Dadurch darf die Familie nun rechtskräftig in ihr Haus einziehen.

Familie plant vorerst keinen Wohnortwechsel

Eine Prognose, ob die Familie das Objekt in der Gemeinde Weikendorf längerfristig behalten werde, wollte die Anwältin der Familie am Freitag gegenüber der APA nicht abgegeben. Derzeit plane die Familie nicht, von Wien nach Dörfles in der Gemeinde Weikendorf zu ziehen, konkretisierte Anwältin Muna Duzdar. Als Grund für das Unterbleiben des Wohnortwechsels führte die Juristin die „Sorge um die Kinder an“.