Spritze
APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand
APA/dpa/Karl-Josef Hildenbrand
Chronik

Keine Wiederaufnahme im Pralinenprozess

Das Strafverfahren um den Mordversuch am ehemaligen Spitzer Bürgermeister Hannes Hirtzberger, der im Februar 2008 mit einer mit Strychnin versetzten Praline vergiftet worden ist, wird nicht neu aufgerollt. Das hat am Montag das Landesgericht Krems bekannt gegeben.

„Das Gericht sah in den vorgelegten Gutachten der Verteidigung kein geeignetes bzw. kein neues Beweismittel, um die Verurteilung infrage zu stellen“, teilte Gerichtspräsident Richard Simsalik am Montag in einer Pressemitteilung mit. Nach Ansicht des Gerichts lägen keine neuen Beweismittel vor, „die alleine oder in Zusammenhang mit den bisherigen Beweisergebnissen im Strafverfahren geeignet sind, an dem Tatbestand des versuchten Mordes durch Verabreichung des Giftes Strychnin zu zweifeln“. Als Täter wurde ein Heurigenwirt wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt, später wurde die Strafe auf lebenslang erhöht.

700 mg Rattengift verabreicht

Damit sind von der Verteidigung gesäte Zweifel an den gutachterlichen Feststellungen des renommierten Wiener Gerichtsmediziners Christian Reiter endgültig beseitigt. Reiter hatte nachgewiesen, dass dem damals 56-jährigen Bürgermeister von Spitz an der Donau (Bezirk Krems) mit einer präparierten Schokopraline nach dem Leben getrachtet wurde, die eine mehrfach tödliche Dosis Strychnin enthielt. Dem Naschwerk waren 700 Milligramm des Rattengifts beigemengt worden.

Als Täter wurde ein Weinbauer und Heurigenwirt ausgeforscht, dessen DNA-Spuren auf einem der Praline beigelegten Billett sichergestellt wurden. Der Mann wurde auch von seinen Söhnen belastet. Der Heurigenwirt wurde im Herbst 2008 von einem Kremser Schwurgericht wegen versuchten Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Oberste Gerichtshof erhöhte die Strafe im März 2009 wegen der besonderen Heimtücke der Tat auf lebenslang.

Opfer ist seit zwölf Jahren Pflegefall

Motiv für das Verbrechen – Hirtzberger liegt seit nunmehr zwölf Jahren als Pflegefall in einer Art Wachkoma – war den rechtskräftigen gerichtlichen Feststellungen zufolge eine sich hinschleppende Umwidmung eines Grundstücks des Weinbauern in Bauland, das dieser möglichst rasch zu Geld machen wollte. Jener machte dafür Hirtzberger verantwortlich und soll ihm die vergiftete Praline samt einer Glückwunschkarte hinter den Scheibenwischer seines Pkws geklemmt haben.

Hirtzberger aß die Süßigkeit am nächsten Morgen während seiner Fahrt in seine Rechtsanwaltskanzlei in Krems. Als ihm plötzlich schlecht wurde, konnte er noch anhalten und Passantinnen zurufen, diese sollten einen Arzt verständigen, er habe ein Schokopraline gegessen und sei vergiftet worden. Danach verlor er das Bewusstsein, erlitt einen Herzstillstand und konnte nur dank einer funktionierenden Rettungskette reanimiert werden.

Gutachter überzeugte Gericht

Im Vorjahr versuchte nach einem Verteidigerwechsel der Wiener Anwalt Wolfgang Blaschitz eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens zu erwirken. Er legte zwei Privatgutachten vor und behauptete, der gerichtsmedizinische Sachverständige Reiter habe unrichtige Berechnungen angestellt. Die von ihm nachgewiesene Menge Strychnin hätte in Wahrheit in einer Schokopraline gar nicht Platz. Reiter, der darauf vom Landesgericht Krems zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde und einen umfangreichen Fragenkatalog vorgelegt bekam, konnte am Ende sämtliche Bedenken zerstreuen, wie sich aus der Mitteilung des Kremser Landesgerichts ergibt.