Beim Reiseveranstalter „Frank Reisen“ in Waidhofen an der Thaya klingeln seit Montagfrüh die Telefone. Besorgte Kunden fragen nach Stornomöglichkeiten rund um ihre gebuchte Reise – egal ob in den Süden oder in den Norden Europas. „Die Kunden sind sehr beunruhigt und verstehen ganz schlecht, dass für uns die Situation auch nicht einfach ist – einzuschätzen, wie die Lage in vier oder fünf Wochen in anderen Regionen in Europa sein wird“, sagt Michaela Klein, Bereichsleiterin bei „Frank Reisen“. Busreisen nach Italien seien in den nächsten fünf Wochen aber ohnehin nicht geplant. „Wenn es um Reisen in den Süden geht, schauen wir uns an, wie gefährlich die Lage wirklich ist und was zu tun ist, um Sicherheit zu gewährleisten“, so Klein.
Keine generelle Reisewarnung
Verunsicherung spüren auch andere Reisebüros. Es seien jene Kunden, die in den nächsten Tagen und Wochen nach Italien fahren möchten. Das Problem ist laut Sabine Riedl, Obfrau der Sparte Reisebüros in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ), dass es „derzeit keine generelle Reisewarnung gibt. Deshalb gibt es kein Recht auf Umbuchung oder Stornierung. Bei Fluglinien gibt es deshalb auch keine Kulanz. Wir versuchen, mit den Betroffenen eine gute Regelung zu finden, etwa bei den Hotels.“
Die Stornierung einer Pauschalreise ist nur dann möglich, „wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen. Liegt das Reiseziel nicht in der betroffenen Krisenregion oder geht der Urlaub erst in einigen Wochen los, heißt es noch warten und die Entwicklung beobachten“, empfiehlt Juristin Verena Pronebner vom ÖAMTC. Wer innerhalb der nächsten Tage nach Italien reisen möchte, könne dies auf eigenes Risiko tun.
Storno abhängig von Einreisesperren
Im Zweifelsfall sollten Pauschalreisende umgehend Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen und die Möglichkeit einer Umbuchung auf eine gleichwertige Reise besprechen. Ein genereller Rechtsanspruch auf eine kostenlose Stornierung einer Italienreise besteht derzeit nicht, betont der Autofahrerclub.
Wer jedoch ein Hotel in einem betroffenen Gebiet individuell gebucht hat, die Unterkunft aber wegen der Einreisesperren nicht erreichen kann, hat die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung. Ist das Hotel allerdings erreichbar, aber man möchte nicht anreisen, bleibt der Individualreisende auf den Stornokosten sitzen.
Rücktransport bei Corona-Virus im Urlaubsgebiet
Pauschalreisende haben – unabhängig von einer Reisewarnung des Außenministeriums – das Recht, die Reise kostenfrei zu stornieren, „wenn am Urlaubsort plötzlich Umstände auftreten, mit denen man nicht rechnen konnte, die sich nicht vermeiden ließen und die Durchführung der Reise oder die Beförderung an das Reiseziel erheblich beeinträchtigen“, heißt es seitens des ÖAMTC. Es besteht allerdings kein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung.
Wer im Urlaub vom Ausbruch des Coronavirus überrascht wird und seine Pauschalreise frühzeitig abbrechen muss, soll sich am besten an seinen Reiseveranstalter wenden – dieser muss den Rücktransport organisieren und zahlen. Individualreisende sind hingegen auf sich allein gestellt und können eine Rückreise nur selbst organisieren.