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Verkehr

S34: Gegner sehen Projekt falsch bewilligt

Die geplante Traisental-Schnellstraße (S34) ist im April Thema vor dem Bundesverwaltungsgericht. Denn laut einer Beschwerde der Projektgegner soll das Straßenprojekt falsch bewilligt worden sein. Der Baubeginn, der für 2021 geplant war, könnte damit erneut verschoben werden.

Die neun Kilometer lange Schnellstraße von St. Pölten in Richtung Wilhelmsburg (Bezirk St. Pölten) wird von der ASFINAG errichtet. Das Verkehrsministerium gab für den Bau im Vorjahr bereits grünes Licht. Doch die Spange Wörth, ein Zubringer von der Mariazeller-Straße (B20), wurde vom Land geprüft und genehmigt. Für den Anwalt der Projektgegner, Stefan Gloß, ist dieses Vorgehen aber nicht zulässig, deshalb wurde gegen den UVP-Bescheid Einspruch erhoben.

Laut Gloß handelt es sich bei der geplanten S34 sowie dem Zubringer um ein einheitliches Projekt. Deshalb dürfe auch nur eine Behörde das Projekt bewilligen. Das Bundesverwaltungsgericht dürfte der Ansicht vorläufig folgen und verweist dabei auf Urteile des Verwaltungsgerichtshofes, wonach solche Projekte als Gesamtprojekt zu beurteilen seien, berichtet die Tageszeitung „Kurier“. Eine Aufspaltung in zwei Projekte sei nicht zulässig.

ASFINAG ist zuversichtlich

In einer Verhandlung am 24. April will das Gericht dazu nun sowohl die Projektwerber als auch die Gegner befragen und die Zuständigkeit klären. Sofern die Richter die Ansicht der S34-Gegner weiter teilen, müsste der Bescheid für die Spange Wörth aufgehoben und das gesamte Bewilligungsverfahren neu begonnen werden. Bei der ASFINAG ist man dennoch zuversichtlich. Das Projekt sei eingehend geprüft und für rechtlich in Ordnung befunden worden, sagt der stellvertretende Projektleiter, Alexander Helekal.