Gezeichnete kleine Häuser, mit gezeichneten Menschen aus Papier sollen die häusliche Quarantäne symbolisieren.
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Bürgermeister fordern Namen von Erkrankten

Unter den Bürgermeistern regt sich Unmut über mangelnde Informationen zu den Covid-19-erkrankten Personen in der eigenen Gemeinde. Die Behörden dürfen zwar melden, wie viele Menschen erkrankt sind, aus Datenschutzgründen aber keine Namen nennen.

In Ardagger (Bez. Amstetten) sind über 30 Menschen am Coronavirus erkrankt, rund 250 befinden sich in häuslicher Quarantäne. Wer diese Personen sind, weiß Bürgermeister Johannes Pressl (ÖVP) nicht. „Wir Bürgermeister sind Dreh- und Angelpunkt hier in der Gemeinde, aber wir erfahren nicht, wer erkrankt ist, wer isoliert wurde. Wir müssen uns diese Informationen mühsam zusammensuchen.“ Das sei eine untragbare Situation. Tatsächlich sind die Bezirkshauptmannschaften nicht berechtigt, die Namen von erkrankten Personen oder von jenen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden, an die Bürgermeister weiterzugeben – aus Datenschutzgründen.

„Hilfe kann rascher erfolgen“

Johannes Pressl führt gleich mehrere Gründe an, warum diese Information für ihn als Bürgermeister unabdingbar sei: „Wir möchten diese Menschen natürlich kontaktieren, ihnen unsere Hilfe anbieten oder einfach nur nachfragen, wie es ihnen geht.“ Die Gemeinde kann viel rascher reagieren, Hilfe bereitstellen oder der Einsamkeit in Quarantäne entgegenwirken. Zudem habe diese Information für Pressl auch eine statistische Wichtigkeit. „Wir können dann nachfragen, wie schnell die Symptome gekommen sind oder nachlassen, wie die Symptome aussehen. Das alles könnten wir sammeln und so für statistische Zwecke weitergeben.“

Auch laut Alfred Riedl (ÖVP), Präsident des Österreichischen Gemeindebundes, muss diese „unerträgliche“ Situation rasch geändert werden: „Wir sind bereits in intensiven Gesprächen mit dem Gesundheitsminister und der Justizministerin. Sie zeigen beide Verständnis, aber es muss jetzt auch schnell gehandelt werden.“ Was noch dazu für Unverständnis sorge ist, dass der Bürgermeister selbst in seiner Funktion als Sanitätsbehörde nicht genauer zu den Erkrankten und Verdachtsfällen informiert werde. „Hier muss im Epidemiegesetz ein Zusatz geschaffen werden, der diese Situation ändert“, sagt der Präsident des Österreichischen Gemeindebundes.

Bezirkshauptleute äußern Verständnis

Die Anfragen der Bürgermeister an die Bezirkshauptmannschaften zu diesem Thema seien jedenfalls enorm, sagt Josef Kronister, Sprecher der Bezirkshauptleute. „Wir würden diese Information sehr gerne weitergeben und haben großes Verständnis für dieses Anliegen.“ Allerdings seien den Bezirkshauptmannschaften aufgrund der rechtlichen Situation die Hände gebunden. „Hier muss rasch eine Lösung gefunden werden“, ist auch er überzeugt.