Rohbau eines Wohnhauses
ORF/Rohrhofer
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politik

Entlastungspaket für Wohnbau beschlossen

Das Land hat auf die Corona-Krise mit einem Entlastungspaket für den Wohnbau reagiert. Für den Wohnzuschuss werden vier Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Diese Unterstützung können erstmals auch Selbstständige in Anspruch nehmen.

Der Wohnzuschuss wird Benutzern einer geförderten Wohnung, eines geförderten Wohnheimes bzw. eines geförderten Eigenheimes unter gewissen Voraussetzungen gewährt. Neu ist, dass Selbstständige auf Basis der aktuellen Einkommenssituation zu Beziehern werden können. „Einkommenseinbußen von Selbstständigen werden in einer einfachen Form berücksichtigt, etwa durch die Vorlage eines Antrages um Unterstützung nach Rechtsgrundlagen in Zusammenhang mit der Covid-19 Epidemie“, sagte der für Wohnbau zuständige Landesrat Martin Eichtinger (ÖVP) am Dienstag.

Zehn Prozent Einkommenseinbuße reichen aus

Angepasst werden auch die Kriterien für die Änderung des Antrags auf Wohnzuschuss. Bisher war eine solche Adaptierung erst bei einer Einkommenseinbuße von 30 Prozent möglich, nun reichen zehn Prozent dafür aus. Befristet sind diese Maßnahmen bis zum 31. Dezember.

Seitens des Landes wird mit etwa 3.000 zusätzlichen Anträgen gerechnet. Im Normalbetrieb seien es etwa 30.000 Anträge jährlich. Die durchschnittliche Höhe des Wohnzuschusses belaufe sich auf rund 1.700 Euro pro Haushalt, hieß es.

Stundung von Wohnbauförderungsdarlehen möglich

Bis zu sechs Monate pausiert werden kann die Rückzahlung der Wohnbauförderungsdarlehen. „Wir wollen die Kreditrückzahlungen erleichtern, um eine zusätzliche Belastung für die Menschen weiter zu verringern“, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) und Eichtinger. Bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der Situation rund um das Coronavirus soll die aktuelle Halbjahresfälligkeit des Darlehens unbürokratisch gestundet werden.