Gezeichnete kleine Häuser, mit gezeichneten Menschen aus Papier sollen die häusliche Quarantäne symbolisieren.
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CHRONIK

Bürgermeister erhalten Namen von Erkrankten

Bürgermeister dürfen nun die Namen von Gemeindebürgern erhalten, die am Coronavirus erkrankt oder von Quarantäne-Maßnahmen betroffen sind. Ein „sorgsamer Umgang mit Daten sei gewährleistet“, versichert man.

Die Daten dürfen weitergegeben werden, wenn es für die Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen oder mit Waren des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist. Erhalten darf sie nur der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in seiner bzw. ihrer Funktion als Sanitätsbehörde. Das wurde am Freitag im Nationalrat beschlossen. Die Bezirksverwaltungsbehörden sind demnach laut Gesetz ermächtigt aber nicht verpflichtet, die Daten weiterzugeben.

Niederösterreichs Gemeindebundpräsident Alfred Riedl zeigt sich mit der Lösung dennoch zufrieden. Ende März hatte sich unter den Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen der Unmut über mangelnde Informationen zu den Covid-19-erkrankten Personen in der eigenen Gemeinde geregt. Die Bezirkshauptleute zeigten damals Verständnis, rechtlich seien ihnen aber die Hände gebunden, hieß es – mehr dazu in Bürgermeister fordern Namen von Erkrankten (noe.ORF.at; 27.3.2020).

„Sorgsamer Umgang mit Daten“

Ein sorgsamer Umgang mit den Daten sei gewährleistet, betonte Riedl im Gespräch mit noe.ORF.at. Grundsätzlich soll der Bürgermeister die Daten elektronisch erhalten, abspeichern oder weitergeben darf er sie nicht, wohl aber aufschreiben. Danach müssten die elektronischen Daten gelöscht werden. Die betroffenen Gemeindebürger darf ausschließlich der Bürgermeister kontaktieren, etwa um nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Sollte das der Fall sein, dann dürfe der Bürgermeister die Daten nur weitergeben, wenn die betroffenen Personen zustimmen, so Riedl.

Wie die Datenweitergabe konkret ablaufen wird, sei noch offen, sagte Riedl. Letztlich müsse die Landesverwaltung entscheiden, ob die Bezirksverwaltungsbehörden die Daten von sich aus oder nur auf Nachfrage weitergeben.