Schwein auf Spaltboden
VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
VGT/VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
Landwirtschaft

Streit um artgerechte Schweinehaltung

Herbe Kritik kommt von Tierschützern an einem Schweinemastbetrieb im Bezirk Wiener Neustadt. Bemängelt wird, dass mit artgerechter Haltung geworben wird, obwohl die Schweine auf engstem Raum leben müssen. Doch nach Kontrollen steht fest: die Haltung ist gesetzeskonform.

Von einer brutalen Tierhaltung sowohl in der Zucht als auch in der Mast spricht Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT). Ihm zugespielte Fotos würden belegen, dass manche Tiere unter anderem blutige Wunden oder Beulen im Gesicht hätten, die Schweine würden in großer Enge auf Vollspaltboden ohne Stroheinstreu gehalten. Diese Art der Haltung sei das absolut erlaubte Minimum, so der Tierschützer. „Doch der Höhepunkt ist, dass dieser Betrieb in seinem hofeigenen Geschäft das Ganze als artgerechte Haltung vermarktet. Unfassbar, wie hier die Konsumentinnen getäuscht werden“, so Balluch, „es muss jetzt endlich ein Verbot des Vollspaltbodens und eine verpflichtende Stroheinstreu her!“

Nachdem eine Strafanzeige nach dem Tierschutzgesetz bei der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt eingegangen ist, wurde der Betrieb unangekündigt kontrolliert. Drei Tierärzte machten sich ein Bild. „Die Haltung ist rechtlich in Ordnung“, sagt Bezirkshauptmann Markus Sauer, „von 3.000 Tieren sind etwa 20 verletzt gewesen, diese sind behandelt worden, die Wunden heilen.“ Wer die dem VGT zugespielten Fotos wo und wann aufnahm, ist nun Gegenstand von Ermittlungen. Eine Befragung sei notwendig, um die Umstände zu klären, so Sauer.

Gesetzliche Richtlinien werden eingehalten

Auch ein Tierarzt der Agarmarkt Austria (AMA) kontrollierte zusätzlich zum behandelnden Tierarzt des Betriebes die Haltung. Auch er stellte fest, dass sie den gesetzlichen Bedingungen und auch den eigenen Richtlinien entspricht, heißt es vonseiten der AMA. Selbst in bestens geführten Ställen könnte es vereinzelt zu Verletzungen von Tieren kommen. Für den Begriff „artgerechte Tierhaltung“ gebe es keine gesetzliche Definition. Allerdings hätten Schweine in Biohaltung mehr Platz, Auslauf sowie Einstreu und würden Biofutter erhalten. Dieses Fleisch hätte aber aufgrund der aufwändigeren Produktionsbedingungen einen höheren Preis und würde im Handel deutlich weniger nachgefragt, so eine Sprecherin der AMA.

Der kritisierte Betrieb hat auf seiner Facebook-Seite Stellung genommen. Man sei mit Beschimpfungen, Hasspostings und Vorwürfen konfrontiert gewesen. „Wir halten uns streng an die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben“, heißt es, und: „Wir sind erleichtert, dass uns diese objektive Überprüfung eine ordentliche Betriebsführung attestiert hat.“ Man habe nichts zu verheimlichen und werde wie in der Vergangenheit auch weiterhin „Tage der offenen Stalltür“ durchführen.