Parkpickerl Kurzparkzone Wien
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Verkehr

Kurzparkzonen treten wieder in Kraft

Mehrere Städte und Gemeinden haben Mitte März vorübergehend die Gebührenpflicht in Kurzparkzonen aufgehoben. Mit der schrittweisen Lockerung der Coronavirus-Maßnahmen treten jetzt mancherorts die üblichen Regelungen wieder in Kraft.

Mit der Lockerung der Maßnahmen kehrt Österreich wieder ein Stück in die Normalität zurück, auch der Verkehr ist davon betroffen. In einigen niederösterreichischen Städten und Gemeinden werden seit Kurzem wieder die gebührenpflichtigen Kurzparkzonen kontrolliert, etwa in Amstetten, Perchtoldsdorf (Bezirk Mödling), Baden, Mödling und Waidhofen an der Ybbs.

Bis auf Widerruf ausgesetzt bleiben laut ÖAMTC die Kurzparkzonen in Melk, Korneuburg, Tulln, Schwechat (Bezirk Bruck an der Leitha), Wiener Neustadt, Stockerau, Mistelbach, Hollabrunn und Laa an der Thaya (Bezirk Mistelbach). Bis 30. April gilt das auch noch für Klosterneuburg (Bezirk Tulln) und Krems.

Seitens der Stadtgemeinde Mödling heißt es, man habe die Reaktivierung der Kurzparkzonen-Regelung ausführlich diskutiert. Da erste Geschäfte aber bereits öffnen konnten und die Wirtschaft somit langsam wieder in Gang komme, habe man sich zu diesem Schritt entschlossen. Durch gebührenpflichtige Kurzparkzonen würde es zudem mehr freie Parkplätze für Einkäufer in der Stadt geben, heißt es von der Stadtgemeinde.

In St. Pölten gibt es vorerst keine Gebühren

In St. Pölten bleibt die Gebührenpflicht hingegen vorerst außer Kraft. Damit wolle man dem Handel den Rücken stärken, sagte Bürgermeister Matthias Stadler (SPÖ). „Nachdem etliche Städte mit der Öffnung kleinerer Geschäfte sowie der Bau- und Gartenmärkte seit Ende der Osterfeiertage auch wieder Gebühren einheben, werden wir uns die Entwicklung des Parkdrucks in der ersten Woche genau ansehen und dann eine Entscheidung treffen“, so Stadler.

In Wiener Neustadt fiel bereits eine Entscheidung. Am Donnerstag teilte die Stadt mit, dass die innerstädtischen Kurzparkzonen bis zum kompletten Wiederhochfahren der Wirtschaft weiterhin nicht kontrolliert würden. Man bitte aber „Bedienstete der Innenstadt und andere Dauerparker eindringlich, dennoch außerhalb der Kurzparkzonen zu parken, um den Parkraum für die Kundinnen und Kunden freizuhalten“, heißt es in einer Aussendung.

Ebenfalls am Donnerstag bekannt gegeben wurde, dass die Kurzparkzonen in Wien mit 27. April wieder in Kraft treten. Der Verkehr habe in den letzten Tagen nämlich zugenommen. „Es geht darum, dass jene Platz finden, die den Platz auch brauchen", sagte Verkehrsstadträtin Birgit Hebein (Grüne) – mehr dazu in Kurzparkzonen wieder ab 27. April (wien.ORF.at; 15.4.2020).