Coronavirus, Namen von Infizierten, Bürgermeister
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Politik

CoV-Daten für Bürgermeister: Kritik an neuem Gesetz

Schon vor Wochen haben Bürgermeisterinnen und Bürgermeister die Namen jener Personen gefordert, die in der eigenen Gemeinde mit Covid-19 infiziert sind. Ein Zusatz im Epidemiegesetz sollte Klarheit schaffen, ändere aber nichts, so die Kritik.

Laut dem Gesetzeszusatz ist die Bezirksverwaltungsbehörde ermächtigt, dem Bürgermeister die Namen und die erforderlichen Kontaktdaten mitzuteilen, aber nicht dazu verpflichtet. Die Daten werden nur dann übergeben, „wenn und soweit es zur Versorgung dieser Person mit notwendigen Gesundheitsdienstleistungen oder mit Waren oder Dienstleistungen des täglichen Bedarfs unbedingt notwendig ist“, heißt es im Gesetzestext. Das heißt: ausschließlich im Bedarfsfall.

Der Bürgermeister von Ardagger (Bezirk Amstetten), Johannes Pressl (ÖVP), hatte auf eine Namensliste der mit dem Coronavirus infizierten Gemeindebürger gehofft. „Momentan läuft das so ab, dass die Betroffenen einen Bescheid von der Bezirksverwaltungsbehörde erhalten, der etwa drei bis fünf Seiten lang ist. In einem Beisatz wird im Bescheid erwähnt, dass man sich bei Fragen und Problemen an die Bezirkshauptmannschaft (BH) oder eben an den Bürgermeister wenden kann“, so Pressl. Das sei die einzige Neuerung, so die Kritik.

Er könne die Namen der Betroffenen zwar bei der BH erfragen, allerdings seien damit enorme Auflagen verbunden. „Die Strafandrohungen, die mit Herausgabe dieser Namen einhergehen, sind enorm“, so der Bürgermeister. Viele Ortschefs hätten daher von vorneherein davon Abstand genommen, diese Daten abzufragen, heißt es.

Riedl spricht von „misslungenem Gesetz“

„Es ist ein misslungenes Gesetz, das dem Datenschutz geopfert wurde“, so der Präsident des niederösterreichischen Gemeindebundes, Alfred Riedl. Man bringe den Bürgermeistern hier nicht genug Vertrauen entgegen, mit diesen sensiblen Daten auch ordnungsgemäß umzugehen, so Riedl.

Josef Kronister, Bezirkshauptmann von St. Pölten und Sprecher der Bezirkshauptleute, versteht die Aufregung nicht. „Wir haben die gleiche Situation, die wir auch vor diesem Gesetz hatten“, so Kronister. Man habe im Bedarfsfall immer Hilfe und Unterstützung angeboten sowie die Leute darauf hingewiesen, dass sie sich an die Bürgermeister wenden können.

Eine Liste der Covid-19-Infizierten werden die Bürgermeister weiterhin nicht erhalten, so Kronister, nur in Einzelfällen und wenn ausdrücklicher Bedarf bestehe. „Das sind hochsensible Daten, die wir da übermitteln. Einzelne Bürgermeister haben sich schon gemeldet und gesagt, dass sie diese Daten gar nicht wollen“, sagte Kronister.

Bürgermeister könnten nicht helfen

Pressl berichtet von einem Fall aus seiner Gemeinde Ardagger, der, wie er sagt, seine Situation als Bürgermeister gut beschreibe. „Eine ältere Person aus dem Ort ist vor Kurzem in einem Schwerpunktkrankenhaus für Covid-19 verstorben“, so Pressl. Ob diese Person nun tatsächlich am Virus erkrankt war oder nicht, wisse er als Bürgermeister nach wie vor nicht. „Ich wusste allerdings, dass Nachbarn dieser Person geholfen hatten, bevor der Krankenwagen kam. Sie hatten Kontakt. Ich hätte diese Leute nicht einmal warnen oder informieren können“, so Pressl.