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Chronik

Kult-Autokino darf nicht aufsperren

Das Autokino in Groß-Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf) wollte demnächst seine Wiedereröffnung feiern. Die Behörden verbieten das aber. Das Betreten von öffentlichen Räumen und Freizeitanlagen sei laut der Covid-19-Verordnung verboten.

Die goldenen Zeiten des Autokinos in Groß-Enzersdorf sind schon ein paar Jahre her. Seit dem Konkurs 2015 gab es hier nur noch ab und zu einzelne Filmveranstaltungen. Die zwei neuen Betreiber Hannes Schwarzecker und Markus Cepuda wollten das ändern. Ein Neustart des Autokinos war geplant. Den Behörden zufolge muss dieser nun aber noch warten.

In einem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf berief man sich auf die Covid-19-Verordnung, laut der unter anderem das Betreten von Kundenbereichen in Freizeitanlagen und das Betreten von öffentlichen Räumen untersagt ist. Der Parkplatz des Autokinos werde als Kundenbereich und öffentlicher Raum angesehen.

Unverständnis bei Betreibern

„Wir haben uns das ganz anders erwartet“, sagte Cepuda gegenüber noe.ORF.at. „Man sieht, in anderen Ländern funktioniert das ganz toll und wird gut angenommen.“ Das Autokino in Groß-Enzersdorf funktioniere zudem gänzlich kontaktlos: „Man kauft das Ticket schon online, fährt mit seinem Auto hierher, und hinter geschlossener Scheibe wird das Ticket von uns gescannt.“

Betreiber Autokino und Anwalt Gottfried Forsthuber
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Die Autokinobetreiber Hannes Schwarzecker und Markus Celupa mit ihrem Anwalt Gottfried Forsthuber (v. l. n. r)

Die beiden Betreiber schalteten Anwalt Gottfried Forsthuber ein. Auch bei ihm stieß die Entscheidung der Behörden auf Unverständnis: „Ein privater oder öffentlicher Parkplatz darf offen halten. Ein Autokino, das praktisch auch nur ein großer Parkplatz ist, wo eben auch ein Film gezeigt wird, muss geschlossen bleiben. Das ist ein sehr plakatives Beispiel, dass aufgrund der Verordnung momentan Willkür in Österreich geübt wird“, sagte Forsthuber.

Land geht von baldiger Öffnung aus

Am Montagnachmittag teilte die Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf dem ORF mit, dass die Entscheidung mittlerweile beim Land Niederösterreich liege. In einer Stellungnahme hieß es, dass eine Ausnahme für Autokinos in der Covid-19-Verordnung nicht angeführt sei, womit der Besuch des Autokinos derzeit nicht zulässig sei.

Eine gute Nachricht erhielten die Betreiber aber doch noch. Das Land geht laut dem Statement nämlich davon aus, dass „Autokinos nach Ablauf der Befristung ab 1. Mai wieder geöffnet werden“. Das wäre zwar später als ursprünglich von den Betreiber geplant, aber doch in absehbarer Zeit.