Politik

Landarbeiterkammerwahl ohne Urnengang

Zu einem Ergebnis ohne Urnengang wird es bei der NÖ Landarbeiterkammerwahl kommen. Die beiden bisher vertretenen Fraktionen Team Freistetter – NÖAAB/FCG sowie FSG-LAK einigten sich aufgrund der Krise auf einen gemeinsamen Vorschlag.

Die Landarbeiterkammerwahl in Niederösterreich war ursprünglich für den 17. Mai angesetzt. 21.400 unselbstständig in der Land- und Forstwirtschaft Beschäftigte wären aufgerufen gewesen, ihre gesetzliche Interessensvertretung zu wählen, unter anderem Angestellte und Arbeiter in Gärtnereien, Gemüse-, Obst- und Weinbaubetrieben, Mitarbeiter der österreichischen Bundesforste aber auch landwirtschaftliches Personal in Stiften und Klöstern sowie Angestellte der Raiffeisen-Lagerhäuser.

Die beiden bisher vertretenen Fraktionen Team Freistetter – NÖAAB/FCG sowie FSG-LAK einigten sich aufgrund der Coronavirus-Krise auf die Verteilung der Mandate im Verhältnis 34 zu sechs. Die Landeswahlbehörde gab grünes Licht, nach der Kundmachung am 30. April ist das Ergebnis gültig.

„Gesundheit hat oberste Priorität“

„Die Gesundheit unserer Mitglieder und der Vertreter in den Wahlkommissionen in ganz Niederösterreich hat oberste Priorität. Daher haben wir uns aufgrund der aktuellen Situation dafür entschieden, auf eine Wahlauseinandersetzung zu verzichten und einen gemeinsamen Wahlvorschlag einzubringen“, teilte NÖ- Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Freistetter auf der Homepage der Landarbeiterkammer mit. Unter den mehr als 21.300 Wahlberechtigten seien schließlich etwa 7.000 Senioren. „Vor allem gegenüber unserer älteren Generation wäre jede andere Entscheidung verantwortungslos gewesen“, befand Freistetter.

Gewählt werden der Präsident sowie dessen Stellvertreter von den 40 Kammerräten im Rahmen der konstituierenden Vollversammlung. Der ursprünglich dafür geplante Termin im Mai werde nicht halten, hieß es am Donnerstag seitens der Landarbeiterkammer zur APA. Eine neue Ansetzung sei noch nicht erfolgt, die Vollversammlung werde erst stattfinden, „wenn es (aufgrund der Coronavirus-Situation, Anm.) gefahrlos möglich ist“, wurde betont.

Kritik von NEOS, FPÖ und Gewerkschaftlichem Linksblock

Bei der NÖ-Landarbeiterkammer-Wahl 2014 eroberte die Liste Team Freistetter NÖAAB/FCG mit 82,81 Prozent 33 Mandate in der Vollversammlung. Die Liste der Sozialdemokratischen Fraktion in der NÖ Landarbeiterkammer (FSG-LAK) verbuchte mit 17,19 Prozent sieben Sitze für sich. Dass nun ein Mandat ohne Urnengang zur Liste Team Freistetter NÖAAB/FCG wechselt, stoßt Helmut Hofer-Gruber, dem Landwirtschaftssprecher der niederösterreichischen NEOS, sauer auf. Er sprach von einem „demokratischen Armutszeugnis“. „Schwarz und Rot brauchen offensichtlich keine Wahl, um die Pfründe unter sich aufzuteilen“, wurde Hofer-Gruber in einer Aussendung zitiert.

FPNÖ-Arbeitnehmersprecher Jürgen Handler sah im Ergebnis ohne Urnengang „Postenschacher in Reinkultur“. Die bisher in der Vollversammlung vertretenen Fraktionen seien nun „Sieger eines schmutzigen Deals“. Kritik kam am Donnerstag auch seitens des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB. Der Bundesvorsitzende Josef Stingl ortete eine „undemokratische Packelei“ und forderte generell die Eingliederung der Landarbeiterkammer in die Arbeiterkammer.

Ergebnisanfechtung nicht möglich

Eine Anfechtung des Ergebnisses der Landarbeiterkammerwahl ist nach Angaben von Kammeramtsdirektor Walter Medosch nicht möglich, weil gesetzeskonform vorgegangen wurde. Die Verschiebung oder eine ausschließliche Durchführung mittels Briefwahl sieht die NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung Medosch zufolge nicht vor.

Dafür wäre eine entsprechende Gesetzesänderung im Landtag vor dem 18. März notwendig gewesen. An diesem Tag endete die Frist für die Einbringung der Wahlvorschläge, zwei Tage zuvor traten die Corona-bedingten Ausgangsbeschränkungen der Bundesregierung in Kraft. „Niemand wusste, wie sich die Situation entwickelt. Das höhere Ziel war stets, niemanden zu gefährden“, betonte Medosch im Gespräch mit der Austria Presse Agentur (APA).

Freistetter: „Die demokratiepolitisch zweitbeste Lösung“

Für NÖ-Landarbeiterkammer-Präsident Andreas Freistetter war die Zeit der entscheidende Faktor. „Bis 9. März sind wir davon ausgegangen, dass die Wahl stattfinden wird“, danach habe sich aufgrund der Corona-Situation die Lage anders entwickelt. Eine Gesetzesänderung im Landtag anzuregen, „wäre sich ausgegangen, wenn wir noch drei bis vier Wochen Zeit gehabt hätten“, verwies Freistetter auf legistische Vorlaufbemühungen.

Die Einbringung eines gemeinsamen Wahlvorschlages der Fraktionen Team Freistetter – NÖAAB/FCG und FSG-LAK sei auch für ihn „demokratiepolitisch bestenfalls die zweitbeste Lösung“, aber zum Schutz der Mitglieder bzw. der Vertreter der Wahlkommission notwendig gewesen. Eingebracht wurde der Wahlvorschlag laut Freistetter am letztmöglichen Termin, dem 18. März.

Dass keine Wahl stattfindet, wenn nur ein Wahlvorschlag eingebracht wurde, regelt Paragraf 34 der NÖ Landarbeiterkammer-Wahlordnung. Für den Fall, dass der „Wahlvorschlag eine genügende Zahl von wählbaren Bewerbern enthält“, sind die Bewerber „in der darin angegebenen Reihenfolge als gewählt zu erklären und es entfällt sohin jedes weitere Wahlverfahren“. In so einem Fall sei eine Anfechtung nicht möglich, hielt Medosch fest. „Jede Partei oder Fraktion hätte mit einem eigenen Wahlvorschlag alles verändern können.“