Weintrauben auf der Rebe
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chronik

Wachau ist 15. DAC Weinbaugebiet

Die Wachau ist Österreichs neuestes und damit 15. DAC-Weinbaugebiet. Auf den drei Ebenen Gebiets-, Orts- und Riedenwein werden nun gebietstypische Gewächse mit der geschützten Herkunft „Wachau DAC“ bezeichnet.

Die Weine der Wachau werden ab dem Jahrgang 2020, wie in mittlerweile 14 österreichischen Weinbaugebieten, mit der Bezeichnung DAC, also Districtus Austriae Controllatus, versehen. Damit sei der geografische Herkunftsschutz bis in die kleinste Einheit, die Riede, gesetzlich abgesichert und verankert, erklärt Anton Bodenstein er ist Winzer in Weißenkirchen und steht als Obmann an der Spitze des Regionalen Weinkomitees Wachau, das die Grundlagen für das regionale DAC-System erarbeitet und die Verhandlungen geführt hat. Die Klassifikationen Steinfeder, Federspiel und Smaragd bleiben erhalten.

Riesling und Grüner Veltliner als DAC Riedenweine

Auch Winzer aus Nachbargebieten, dem Kremstal und Traisental, dürfen ihre Weine mit dem DAC Siegel versehen, sofern sie die Trauben aus der Wachau beziehen. Während in der obersten Kategorie der Riedenweine nur die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling, die 75 Prozent der Weinbaufläche ausmachen, als „Wachau DAC“ abgefüllt werden dürfen, sind bei den Gebietsweinen dazu noch Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon blanc und Traminer erlaubt.

Mit der Herkunft Weinviertel DAC wurde für den Weinjahrgang 2002 erstmals eine kontrollierte Herkunftsbezeichnung eingeführt. Seither werden unter dieser Bezeichnung besonders gebietstypische Qualitätsweine der Sorte Grüner Veltliner vermarktet. In der Folgezeit wurden für weitere österreichische Weinbaugebiete DAC-Weine definiert. Aktuell gibt es 15 DAC-Gebiete.