Gastronomie
APA/HELMUT FOHRINGER
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Wirtschaft

Wirte bereiten sich auf Gastro-Start vor

Ab Freitag darf die Gastronomie nach der Coronavirus-Pause wieder aufsperren, allerdings nur unter strengen Auflagen. noe.ORF.at mit einem Lokalaugenschein, welche Regeln einzuhalten sind und wie die Wirte die vorgeschriebenen Maßnahmen umsetzen.

Es darf wieder auswärts gegessen werden, jedoch müssen sowohl Wirte als auch Gäste eine lange Liste an Regelungen dabei beachten. Beim „Kirchenwirt“ in Weißenkirchen in der Wachau (Bezirk Krems) laufen die Vorbereitungen für Freitag auf Hochtouren, Tische und Stühle werden im Lokal und auf der Terrasse verrückt. Damit der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Tischen gewährleistet ist, misst Christian Wildeis, der gemeinsam mit seiner Frau das Restaurant und Hotel führt, mit dem Maßband genau nach. „Auf der Terrasse müssen wir einige Sitzplätze wegnehmen, das werden vier Tische sein. Das trifft uns in Form von 10 bis 15 Plätzen draußen“, sagt Wildeis. „Drinnen werden es ein bis zwei Tische sein. Wir können das sehr gut umsetzen.“

Von Mindestabstand bis Maskenpflicht

Neben dem Mindestabstand der Tische bzw. Besuchergruppen gelten noch weitere Regelungen: An einem Tisch dürfen mehr als vier Personen und deren Kinder sitzen – wenn sie aus einem Haushalt kommen. Sperrstunde wird um 23.00 Uhr sein. Kellner brauchen eine Abdeckung von Mund und Nase, Köche nicht. Salz- und Pfefferstreuer sowie Brotkorb stehen nicht mehr am Tisch und müssen angefordert werden. Die Konsumation darf nicht in unmittelbarer Nähe zur Ausgabestelle erfolgen, der genaue Abstand ist allerdings nicht vorgegeben.

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Speise- und Getränkekarten müssen etwa abwischbar sein

Speisekarten müssen künftig abwischbar oder digital sein. Eine Tafel als Alternative wäre ebenso möglich. „Wir haben erst im Februar neue Getränke- und Speisekarten bestellt, die wirklich schön und hoch exklusiv aus Leder und mit Prägung sind. Die haben wir jetzt zur Seite gelegt“, so der Gastronom, der nun die Menükarte folieren wird.

Verhaltensregeln für Gäste

Außerdem müssen Tischoberflächen und Stuhlrücken nach jedem Gast gereinigt bzw. Tischtücher gewechselt werden. Zudem müssen die Gäste künftig zum Tisch geleitet werden, dabei ist auch auf den Mindestabstand zu achten, heißt es laut Verordnung. Auch für die Gäste gelten bestimmte Verhaltensregeln, diese müssen in den Lokalen gut sichtbar platziert werden.

Gäste müssen unter anderem im Lokalinneren abseits des Tisches einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Das Reservieren eines Tisches vorab wird empfohlen, beim „Kirchenwirt“ in der Wachau sind beispielsweise bereits etliche Tische für das Wochenende vergeben.

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Wirte dürfen auf den Tischen keine Gegenstände einstellen

Regierung appelliert an Eigenverantwortung

Ebenso in den Vorbereitungen steckt Andreas Macher in seinem kleinen Lokal in der Kremser Innenstadt. Er hat die Zeit des Stillstands für Renovierungsarbeiten genützt. Die neuen Vorgaben sind für ihn problematisch. „Bei uns schaut es so aus, dass wir ein Problem mit dem Abstand zwischen den Tischen haben. Dadurch, dass unser Lokal eher kleinräumig ist, können wir nur 30 Prozent der Gäste unterbringen“, sagt Macher gegenüber noe.ORF.at. Statt 80 können künftig nur 30 Gäste in bzw. vor seinem Lokal im Gastgarten sitzen. Mit halber Besetzung will Macher trotzdem aufsperren, allerdings erst später, Ende Mai. „Wir schauen uns das an, wie es anläuft.“

Wem im Übrigen die Kontrollen der Regeln obliegen, ist nicht festgeschrieben. Strafrahmen sind in der Verordnung nicht enthalten. Die Verordnung ist auf der Homepage des Gesundheitsministeriums einsehbar, zudem haben Wirtschaftskammer und Regierung eine Internetseite bereitgestellt, wo sämtliche Regeln für Gäste und Gastronomen zu finden sind. Die Regierung appelliert jedenfalls vor allem an die Eigenverantwortung von Wirten und Gästen.