Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte schon vor längerem in nicht öffentlicher Sitzung den Schuldspruch wegen Raubmordes bestätigt. Nun wurde auch die Strafberufung zurückgewiesen. Damit ist der gerichtliche Instanzenweg ausgeschöpft.
Die Angeklagte war im vergangenen Oktober vom Landesgericht Korneuburg zur Höchststrafe verurteilt worden. Ungeachtet ihrer Beteuerungen, die Bluttat nicht begangen zu haben, folgten die Geschworenen mehrheitlich dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Indizien führten zu Verurteilung
Diese hatte der 44-Jährigen angelastet, die Pensionistin – eine Bekannte, die herumerzählt hatte, dass sie größere Geldbeträge zu Hause aufbewahrte – mit mehr als einem Dutzend Hieben mit einem Zimmermannshammer umgebracht zu haben. Ausschlaggebend für die Verurteilung dürfte der Umstand gewesen sein, dass sich an einem violetten Bademantel, den die 64-Jährige zum Todeszeitpunkt trug, DNA-Spuren der Angeklagten fanden, die seit Jahren unter Geldnöten litt.
Der Verteidigung der 44-Jährigen blieb nun auch im Bestreben um eine Strafminderung der Erfolg versagt. Ein Drei-Richter-Senat des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) leistete der Strafberufung keine Folge. Angesichts einer massiv einschlägigen Vorgangsweise und der brutalen Tatbegehung sei kein Platz für eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe, befand der Senat (Vorsitz: Christian Dostal).