Gesundheit

Strikte Vorgaben bei Reha-Aufenthalt

Die Kur- und Rehabilitationszentren sind nach der coronavirus-bedingten Schließung wieder geöffnet, allerdings gelten für Aufenthalte strikte Sicherheitsvorgaben. Mittlerweile gibt es wieder mehr Anträge, jedoch weit nicht so viele wie vor der Pandemie.

Seit Mitte Mai herrscht in den Zentren wieder Betrieb. Zuerst wurden aber nur Rehabilitationen in stationären Einrichtungen begonnen. Das betraf vor allem Anschlussheilverfahren – also Patientinnen und Patienten, die einen Rehabilitationsbedarf im Anschluss an einen Spitalsaufenthalt haben. Mittlerweile sind wieder alle Reha-Maßnahmen möglich. Seit Ende Mai trifft das auch auf Kuren – die nun Gesundheitsvorsorge Aktiv heißt – und ambulante Rehabilitationen zu.

Langsam aber doch steigt auch wieder die Nachfrage, heißt es von der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt. Denn Mitte März waren die Antragszahlen deutlich zurückgegangen, unter anderem, weil es in den Akutspitälern weniger Eingriffe gab. Vor dem 16. März lag die Zahl der Anträge im Schnitt bei etwa 7.500 pro Woche. Zwischen Mitte März und Ende April waren es nur etwa 1.500 pro Woche. Seit Ende April würden die Zahlen jedoch wieder steigen.

PCR-Test und Isolation

Die Sicherheitsvorkehrungen in den Zentren sind nach wie vor hoch. Die Patienten werden etwa am Vortag der Anreise telefonisch kontaktiert, um mögliche Covid-19-Infektionen, Kontakte mit Erkrankten oder Krankheitssymptome abzufragen. Beim Eintreffen in der Einrichtung wird die Körpertemperatur gemessen und ein PCR-Test durchgeführt. Bis das Ergebnis vorliegt, sollen die Betroffenen am Zimmer bleiben.

Während des Aufenthalts müssen die Patienten in Allgemein- und Therapieräumen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ausgänge mit fremden Personen sind nicht gestattet, ebenso wie der Besuch von Gastronomiestätten. Besuche sind grundsätzlich erlaubt, allerdings nur maximal zwei Personen pro Tag. Die Reha-Zentren sind zudem dazu angehalten eigene Begegnungszonen einzurichten.