Urnengang
APA/Robert Parigger
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Politik

Kottingbrunn muss erneut wählen

Die Gemeinderatswahl in Kottingbrunn (Bezirk Baden) muss laut Verfassungsgerichtshof nun wiederholt werden. Damit wurde die Entscheidung der Landeshauptwahlbehörde aufgehoben. Grund für die Wiederholung ist ein Streit um den Wahlvorschlag einer Liste.

Die Anfechtung des Urnengangs vom 26. Jänner in Kottingbrunn war von der Liste Neues Kottingbrunn vorgenommen worden. Der von der Liste eingebrachte Wahlvorschlag war von der Gemeindewahlbehörde wegen fehlender Angaben zu den Kandidaten zur Verbesserung zurückgestellt worden, berichtete der VfGH in einer Aussendung. Dieser Verbesserungsauftrag war dem Listenführer laut dem Höchstgericht allerdings nicht rechtswirksam zugestellt worden: Ein Gemeindebediensteter hatte den entsprechenden RSb-Brief zwar in den Briefkasten des Listenführers geworfen, aber nicht persönlich übergeben. Daher sei nicht nachweisbar gewesen, an welchem Tag dieser die Verständigung erhalten hatte. Die Wahlbehörde habe den Wahlvorschlag daher unzulässigerweise zurückgewiesen. Das Verfahren müsse nun „ab der Prüfung der eingelangten Wahlvorschläge“ wiederholt werden.

Damit widersprach das Höchstgericht der erstinstanzlichen Entscheidung der Landeshauptwahlbehörde. Deren Vorsitzender, Landtagspräsident Karl Wilfing, sagte gegenüber noe.ORF.at, man nehme die Entscheidung zur Kenntnis. Die Landesregierung werde nun einen Termin für die Wahlwiederholung in Kottingbrunn festlegen. Dann könnten die gleichen Listen wie bei der Wahl im Jänner antreten. Damals hatte die ÖVP eine absolute Mehrheit erreicht.

Wahlwiederholung in zwei weiteren Gemeinden

Neben Kottingbrunn wird auch in zwei weiteren niederösterreichischen Gemeinden neu gewählt, in Hochwolkersdorf (Bezirk Wiener Neustadt-Land) und Schwarzau am Steinfeld (Bezirk Neunkirchen). Dort sind die Gemeinderäte nicht mehr beschlussfähig. Die Wahlen werden am 27. September stattfinden.

In vier Gemeinden wurde bereits im Juni neu gewählt – mehr dazu in Wahlwiederholungen mit Maske und Abstand (noe.ORF.at; 31.03.2020). Die Anfechtungen der Wahlen in Marchegg (Bezirk Gänserndorf) und Langenrohr (Bezirk Tulln) wurden hingegen für unbegründet befunden, jene des Urnengangs in Litschau (Bezirk Gmünd) zurückgewiesen.