Ein Wohnungsschlüssel in einer Tür aufgenommen am Mittwoch, 10. Juli 2013, in einer Wohnung in Wien.
APA/HERBERT NEUBAUER
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Chronik

Heimquarantäne: Mehr als 5.000 Kontrollen

Etwa 2.800 Personen, die mit CoV infiziert sind oder Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sind derzeit in Niederösterreich in Heimquarantäne und müssen mit Polizeikontrollen rechnen. Bisher wurden mehr als 5.000 Kontrollen durchgeführt.

Exakt 5.283 Kontrollen seit Beginn der Coronavirus-Pandemie meldete die Landespolizeidirektion Niederösterreich am Dienstag auf Nachfrage von noe.ORF.at. Eine lückenlose Überwachung der Heimquarantäne gibt es in Niederösterreich zwar nicht, kontrolliert wird jedoch stichprobenartig. Wer sich wegen einer Coronavirus-Infektion oder als Kontaktperson in Heimquarantäne befindet, muss damit rechnen, dass Polizeibeamte an der Türe klingeln. Im Anlassfall, also wenn der Verdacht besteht, dass sich eine bestimmte Person nicht an die Auflagen hält, sind auch tägliche Kontrollen möglich, heißt es beim Land Niederösterreich.

Mit Stand Dienstag galten in Niederösterreich mehr als 2.500 Menschen als Kontaktpersonen der Kategorie I. Dazu kommen jene, die tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert sind und sich nicht im Spital befinden, sowie Reiserückkehrer. Die Auflagen, die für sie gelten, sind streng. Das Verlassen der Wohnung bzw. des eigenen Grundstücks ist verboten. Einkaufen oder das Ausführen von Hunden muss von anderen übernommen werden. Besuch darf ebenfalls nicht empfangen werden – mehr dazu in „Selbstüberwacht“ mit Kontrollbesuchen (news.ORF.at; 23.7.2020).

Prozess gegen eine Frau wegen Gefährdung der Allgemeinheit – sie ging trotz Infektion ohne Maske einkaufen
APA/PETER LINDNER
Wegen vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde in Kärnten bereits eine Frau verurteilt

Ein Verstoß gegen die Heimquarantäne ist definitiv kein Kavaliersdelikt. Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldstrafe von bis zu 1.450 Euro, wenn man mit dem Virus infiziert ist, sowie auch ein strafrechtliches Verfahren wegen der Gefährdung von Menschen durch eine ansteckende Krankheit. In Kärnten wurde deshalb vergangene Woche eine Frau zu 800 Euro Geldstrafe und sechs Monaten bedingter Haft verurteilt – mehr dazu in CoV-Prozess: Geld- und bedingte Haftstrafe (kaernten.ORF.at; 22.7.2020). Wie viele Anzeigen es bisher in Niederösterreich gab, ist nicht bekannt. Weder Gesundheits- noch Innenministerium noch das Land Niederösterreich konnten dazu am Dienstag Auskunft geben.