Löscharbeiten bei einer Gewerbebetrieb in Hirschwang an der Rax am 23.2.2020
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Chronik

Brand in Papierfabrik: Zwei Jahre teilbedingt

Am Landesgericht Wiener Neustadt hat sich am Dienstag ein junger Mann wegen Brandstiftung verantworten müssen. Er soll ein Feuer in einer Papierfabrik in Hirschwang an der Rax (Bezirk Neunkirchen) gelegt haben. Er wurde zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt.

Der 23-Jährige hatte bereits im April ein umfassendes Geständnis abgelegt – mehr dazu in Mann gestand Brandstiftung in Papierfabrik (noe.ORF.at; 28.4.2020). Mit belastendem Material aus einer Überwachungskamera konfrontiert, gab der Mann zu, das Feuer in der Kartonfabrik gelegt zu haben.

Für acht der 24 Monate muss der Angeklagte nun in Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Bei dem Vorfall in Hirschwang, einer Katastralgemeinde von Reichenau a. d. Rax, brannte das 4.000 Quadratmeter große Gebäude in der Nacht auf 23. Februar ab, verletzt wurde niemand. Laut Staatsanwaltschaft entstand ein Schaden von neun Millionen Euro.

24-Jähriger sprach von Blackout

Der 24-Jährige sprach am Dienstag im Zusammenhang mit der Brandlegung von einer Art Blackout. Als Beweggrund gab der Beschuldigte an, den Druck aufgrund der Ermittlungen infolge des Todes seines vier Monate alten Sohnes nicht ausgehalten zu haben. Das Baby war im Jänner bewusstlos ins Wiener SMZ Ost geflogen worden, wo es wenige Tage später verstarb. Die Klinik stellte daraufhin Knochenbrüche und Hirnblutungen bei dem Säugling fest und erstattete Anzeige gegen die Eltern. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung mit Todesfolge dauerten an. „Es hat Komplikationen bei der Geburt gegeben, mein Sohn war auch auf der Intensivstation“, berichtete der Angeklagte in diesem Zusammenhang.

Als Mitarbeiter der Papierfabrik sei der 24-Jährige nach dem Tod des Kindes immer wieder angefeindet und gemobbt worden. Verteidiger Dietmar Krammer ortete deshalb eine „Kurzschlussreaktion“. „Wenn man immer irgendwie angegriffen wird, steht man mit dem Rücken zur Wand“, erklärte der Jurist.

Angeklagter rief selbst die Feuerwehr

Der junge Mann gab an, dass er den Brand legen und daraufhin das Feuer melden habe wollen: „Ich entdecke das, ich stehe gut da. Es tut mir so leid, dass das so ausgeartet ist. Das war nicht der Plan“, sagte er. „Ich wollte als Erster hin und das löschen, es war aber dann schon zu viel. Ich habe dann auch die Feuerwehr gerufen“, führte der Angeklagte weiter aus. „Ich bereue das alles sehr, wenn ich könnte, würde ich das alles rückgängig machen“, so der Beschuldigte abschließend.

Das Schöffengericht benötigte lediglich eine kurze Beratungszeit. „Wir glauben nicht, dass es eine geplante Brandstiftung war, aus Zorn über den Arbeitgeber“, erklärte der vorsitzende Richter. Das Strafausmaß berücksichtige zudem das bereits vor dem Beginn des Verfahrens abgelegte Geständnis und die Gesamtsituation des Angeklagten. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.