Eine Pflegerin stützt eine alte gehbehinderte Frau auf einem Gang
APA/HELMUT FOHRINGER
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Soziales

Doppelter Zuschuss für pflegende Angehörige

Das Land Niederösterreich verdoppelt heuer den Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige. Gefördert werden Personen, die pflegebedürftige Verwandte der Stufe drei und aufwärts betreuen.

Pflegende Angehörige können auch heuer wieder einen Antrag auf Urlaubszuschuss für ihren Urlaub in Österreich bzw. in Niederösterreich stellen. Aufgrund der besonderen Umstände und Herausforderungen in Coronavirus-Zeiten würden heuer die Zuschüsse verdoppelt, so die für Familien und Soziales zuständige Landesrätin Christiane Tesch-Hofmeister (ÖVP).

Konkret unterstützt das Land mit seiner Urlaubsaktion pflegende Angehörige mit 350 Euro für einen Österreichurlaub beziehungsweise 450 Euro für einen Urlaub in Niederösterreich. „Gerade pflegende Angehörige bräuchten von Zeit zu Zeit Entspannung oder Urlaub – auch und besonders in einer so fordernden Zeit wie der Coronakrise“, betonte Teschl-Hofmeister. "Die ‚NÖ Urlaubsaktion‘ ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes für diese unglaublich wertvolle Arbeit.“

Land hilft bei der Ersatzbetreuung

Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen. Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch genommen werden. Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig und auch unabhängig von den Kosten und der Dauer des Urlaubs. Anträge sind online auf der Website des Landes Niederösterreich, bei den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern möglich.

Während der Abwesenheit der pflegenden Person hilft das Land bei einer Ersatzbetreuung. Es gibt in allen niederösterreichischen Pflege- und Betreuungszentren die Möglichkeit der Kurzzeit- oder Urlaubspflege. Kurzzeitpflege ist in der Dauer von einer Woche bis zu maximal sechs Wochen pro Jahr und bis einschließlich Pflegegeldstufe sieben möglich. Über Möglichkeiten der Betreuung von Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubes gibt die Pflegehotline des Landes unter der Telefonnummer 02742/9005-9095 Auskunft.