Der Familie aus dem Mostviertel wurde nach eigenen Angaben im Restaurant ihres Hotels in Osttirol ihr Tisch zugewiesen – mit dem nötigen Mindestabstand zu weiteren Tischen. Eine Frau, die in ihrer Nähe saß, wurde später positiv auf das Coronavirus getestet. Die Folge war, dass die Familie ebenfalls abgesondert werden musste und sich im Hotelzimmer aufzuhalten hatte, wie auch „Der Standard“ berichtete. Ihr Test verlief aber negativ. Dennoch wurde sie aufgefordert, sofort und ohne Stopp nach Hause zu fahren und dort in Quarantäne zu gehen.
Einmeterregel gilt nicht bei Contact-Tracing
Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums gilt zwar die Einmeterregel, nicht aber beim Contact-Tracing, also der Nachverfolgung einer positiven Person. Hier gilt man, wenn man sich länger als 15 Minuten in der Nähe einer infizierten Person aufgehalten hat, nachträglich als gefährdete Kontaktperson mit hohem Infektionsrisiko. Ein Abstand von mehr als zwei Meter wäre den Angaben des Ministeriums nach notwendig gewesen.
Die Obfrau des Fachverbandes der Hotellerie in der Wirtschaftskammer, Susanne Kraus Winkler, argumentiert hingegen gegenüber noe.ORF.at, „dass keine gesetzliche Verpflichtung besteht, die Abstände in einem Beherbergungsbetrieb so zu gestalten, dass im Vorhinein ein gefährlicher Kontakt, der sich erst im Nachhinein herausstellt, ausgeschlossen werden kann“.