Angeklagter wird in Saal geführt
ORF/Henninger
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Gericht

Brandanschlag auf FPÖ: Prozess vertagt

Ein 21-jähriger Afghane musste sich am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten unter anderem wegen versuchter Brandstiftung bei der FPÖ Niederösterreich verantworten. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde auf Oktober vertagt.

Der Mann soll im August vergangenen Jahres gemeinsam mit drei bisher nicht ausgeforschten Komplizen einen Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten verübt haben. Der Tathergang in den frühen Morgenstunden des 12. August 2019 war von einer Überwachungskamera aufgezeichnet worden. Der damals 20-Jährige wurde als bisher einziges mutmaßliches Mitglied des Quartetts gefasst. Er soll sich im Umgang mit den Brandbeschleunigern für die Wurfbrandsätze selbst angezündet und dabei verletzt haben. Nachdem er das Wiener SMZ Ost–Donauspital aufgesucht hatte, wurde er am 19. August festgenommen.

Wegen Brandwunden im Spital

Die Verletzungen erklärte der Angeklagte – sein Asylbescheid ist rechtskräftig negativ – mit einem Sturz auf einer Rolltreppe, der sich vier Wochen vor dem Spitalsbesuch ereignet haben soll. Laut Aufzeichnungen des Krankenhauses handelte es sich bei den Verletzungen jedoch um ein bis zwei Tage alte Brandwunden. Dies bestätigte auch ein Gutachter, der den 21-Jährigen im August vergangenen Jahres untersucht hatte und aufgrund der Beschaffenheit der Wunden einen Sturz als Auslöser als „sehr unwahrscheinlich" einstufte.

Angeklagter in Saal
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Die Beweislage gegen den Angeklagten ist nicht eindeutig

Ein Gerichtsmediziner bezeichnete die Möglichkeit, dass der Angeklagte auf der Aufnahme der Überwachungskamera zu sehen sei, aufgrund dessen Körpergröße als "eher unwahrscheinlich“. Er verwies jedoch auf Schwankungen bei den Berechnungen von bis zu zehn Zentimetern. Am Tatort gefundene DNA-Spuren belasteten den Beschuldigten ebenfalls nicht. Der Prozess wurde auf den 6. Oktober vertagt. Das Gericht entschied, dass weitere Zeugen befragt werden müssten.

Weitere Delikte während Zeit in Haft

Dem 21-Jährigen werden zudem gefährliche Drohung, schwere Körperverletzung, Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt. Diese Delikte soll der junge Mann während seiner Inhaftierung im September in der Justizanstalt St. Pölten begangen haben. Als Grund nannte der 21-Jährige seinen Wunsch, in eine andere Zelle verlegt zu werden. Bei einem Streit soll er Mithäftlinge mit einem Messer bedroht haben. Der Mann bekannte sich in diesen Anklagepunkten ebenfalls für nicht schuldig, gestand jedoch, Zellengenossen verleumdet zu haben, indem er sie für Verletzungen verantwortlich machen wollte, die er sich selbst zugefügt hatte.