Tatort in Gerasdorf bei Wien
ORF / Gernot Rohrhofer
ORF / Gernot Rohrhofer
Chronik

Bluttat Gerasdorf: Bodyguard weiter in U-Haft

Im Fall der Bluttat von Gerasdorf (Bez. Korneuburg), bei der ein tschetschenischer Blogger erschossen wurde, ist die U-Haft für den Bodyguard des Opfers verlängert worden. Er soll versucht haben, den mutmaßlichen Todesschützen zu töten. Er streitet dies ab.

Die Verlängerung der U-Haft bis 20. Oktober sei mit ausständigen Gutachten begründet worden, erklärte der Anwalt des Zweitverdächtigen, Michael Schnarch, gegenüber der APA. Schnarch betonte, dass sich an den Vorwürfen gegen seinen Mandaten seit der letzten Haftverhandlung am 20. Juli nichts geändert habe. Konkret war die Rede vom Verdacht eines versuchten Mordes am mutmaßlichen Todesschützen sowie in Bezug auf unerlaubten Waffenbesitz und auf Gewaltdelikte, die in keinem Zusammenhang mit der Causa in Gerasdorf stehen.

Verdächtiger bestreitet Vorwürfe

Ahmed A. bestreitet laut Angaben seines Strafverteidigers weiterhin, dass er den mutmaßlichen Todesschützen habe töten wollen. Er habe lediglich auf die Reifen des Fluchtfahrzeugs gezielt. Aufgrund einer Ladehemmung seiner Pistole sei jedoch kein Schuss gefallen. Anwalt Schnarch kündigte am Donnerstag an, Beschwerde gegen die Untersuchungshaft beim Oberlandesgericht Wien einlegen zu wollen.

Laut APA-Recherchen hatte der Mann als Bodyguard des Videobloggers und späteren Opfers Martin B. fungiert. Letzterer galt nach Enthüllungen über tschetschenische Terroranschläge in der Ukraine sowie nach heftiger Kritik am Regionalpräsidenten der russischen Teilrepublik Tschetschenien, Ramsan Kadyrow, als äußerst gefährdet. B. verzichtete in Österreich jedoch dennoch auf staatlichen Personenschutz. Nach den Todesschüssen auf B. informierte der Bodyguard die Polizei und gab jene Hinweise, die zur Festnahme des Hauptverdächtigen führten.

Auch mutmaßlicher Todesschütze weiter in Haft

Der mutmaßliche Todesschütze selbst befindet sich ebenso in Haft: Da er zuvor offene Geldstrafen nicht bezahlt hatte, verbüßt er derzeit im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Verurteilung bis Jänner 2021 eine Ersatzfreiheitsstrafe.