Coronavirus COVID-19 Test Probe
ORF Vorarlberg
ORF Vorarlberg
Chronik

CoV: Weitere Cluster in Niederösterreich

In Niederösterreich sind weitere Coronavirus-Cluster aufgetaucht. Im Umfeld des NÖ-Sport-Leistungs-Zentrums St. Pölten wurden sieben Personen positiv auf das Virus getestet, zusätzlich gab es einen Verdachtsfall.

Die Fälle fielen im Rahmen einer Präventivuntersuchung auf, teilte Anton Heinzl, Sprecher der Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) am Sonntag mit. „Die SportlerInnen zeigten vor den Testungen keinerlei Symptome und sind auch nach wie vor symptomfrei“, so Andreas Worenz, Sportkoordinator des Zentrums, in einer Aussendung. Bis zu einer erneuten, für Dienstag geplanten Testung sollen die betroffenen Gruppen online unterrichtet werden, zudem würden Heimtrainingspläne erstellt.

„Das Bild ist ähnlich wie in den vergangenen Tagen“, erklärte Heinzl. So sei auch ein „kleiner Cluster“ im Waldviertel aufgetaucht: Sechs Teilnehmer eines Dämmerschoppens in einem Wirtshaus wurden positiv getestet. Im Zusammenhang mit einer Bäckerei in Hagenbrunn (Bezirk Korneuburg) wurde zudem ein weiterer Erkrankter gemeldet, sodass die Zahl der Infizierten hier auf 18 anstieg.

92 Neuinfektionen in Niederösterreich

Die Zahl der Neuinfektionen ging nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich deutlich zurück: Am Sonntag meldeten Innen- und Gesundheitsministerium 463 Fälle, was nur etwa der Hälfte der 869 positiven Testergebnisse von Samstag entspricht.

Bisher gab es in Österreich 33.159 positive Testergebnisse. Mit Stand von Sonntag (9.30 Uhr) verstarben 756 Personen an den Folgen des Coronavirus und 26.760 werden als wieder genesen geführt. Derzeit befinden sich 226 Personen aufgrund von Covid-19 in krankenhäuslicher Behandlung, davon 44 auf Intensivstationen.

In Niederösterreich erhöhte sich die Zahl der bestätigten Coronavirus-Infektionen mit Stand Sonntagfrüh im Vergleich zum Vortag um 92 auf 4.784. Der Landessanitätsstab zählte 4.047 Genesene, 37 mehr als am Samstag. Im Bundesland waren bisher 109 Todesopfer im Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen zu beklagen. Somit galten aktuell 628 Patienten als erkrankt. In Niederösterreich wurden insgesamt 227.948 Testungen durchgeführt.

Generelle Maskenpflicht beim Einkaufen

Die am Freitag angekündigte Verschärfung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Epidemie hat nun auch eine rechtliche Grundlage. Am Samstagabend wurde die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) kundgemacht. Damit gelten ab Montag eine österreichweite Maskenpflicht in fast allen öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie Verschärfungen bei Events und im Gastro-Bereich.

Kunden mit Schutzmasken in einem Supermarkt
APA/Roland Schlager

Die Novelle der sogenannten Covid-19-Lockerungsverordnung, in der die Regeln festgeschrieben sind, tritt in der Nacht auf Montag um 00.00 Uhr in Kraft. Überraschungen brachte sie gegenüber den Ankündigungen keine. Damit wird nun auch verbindlich das Tragen von Nasen-Mundschutz auf zahlreiche weitere Bereiche ausgedehnt, diese gilt nun im gesamten Handel und bei jeglicher Form des Kundenkontakts, sofern nicht eine andere Schutzeinrichtung vorhanden ist. Bisher galt die NMS-Pflicht nur im Lebensmittelhandel, in Apotheken, Banken, Tankstellen und den Öffentlichen Verkehrsmitteln.

Klargestellt wird ferner, dass diese Regel auch in Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten (bei Parteienverkehr) gilt. Explizit erwähnt wird eine Ausnahme von „Feuchträumen, wie Duschen und Schwimmhallen“.

Speisen und Getränke nur mehr am Tisch

Um künftig zu verhindern, dass in der Gastronomie die Gäste in Innenräumen etwa an der Bar zu eng zusammenstehen, wird das Essen und Trinken dort nur mehr im Sitzen erlaubt sein – und zwar an „Verabreichungsplätzen“, wie es in der Verordnung heißt. Allerdings gilt dort keine Maskenpflicht für die Gäste, sondern nur für das Personal. Auch das Vorhaben, in Beherbergungsbetrieben die Maskenpflicht einzuführen, wird festgeschrieben – und zwar in all jenen Innenbereichen, die allgemein zugänglich sind.

Geregelt werden zudem die angekündigten Reduzierungen hinsichtlich der erlaubten Anzahl von Teilnehmern bei Veranstaltungen. Events ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen sind ebenso untersagt wie jene mit mehr als 100 Personen im Freiluftbereich. Nicht dazugezählt werden Personen des Veranstalters. Werden dabei Speisen oder Getränke ausgeschenkt, gelten die Regeln der Gastronomie. Gibt es bei einer Veranstaltung ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, so dürfen daran in geschlossenen Raumen künftig maximal 1.500 Personen teilnehmen. Derartige Outdoor-Veranstaltungen sind mit 3.000 Personen limitiert.