Masken
pixabay/jardin
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Chronik

Masken-Atteste: Kammer kontrolliert Arzt

Ein Arzt im Bezirk Krems soll Atteste, die Patientinnen und Patienten von der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes befreien, leichtfertig ausgestellt haben. Die Ärztekammer Niederösterreich hat Beschwerden mit diesem Vorwurf erhalten und prüft die Angelegenheit.

Bei chronischen Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD, bei Demenz oder etwa auch bei Angststörungen können Personen laut Angabe des Gesundheitsministeriums von der Maskenpflicht entbunden werden. Dazu braucht es allerdings ein ärztliches Attest.

Bei der Ärztekammer Niederösterreich gingen Beschwerden über eine Ärztin und einen Arzt (beide im Bezirk Krems) ein. Bei ihnen seien solche Maskenbefreiungsatteste leicht zu bekommen, so der Vorwurf. Bei einem der beiden kontrolliert nun eine Kommission der Österreichischen Ärztekammer die Vorwürfe. Zu konkreten Fällen gebe man aber keine Auskunft, so Ärztekammersprecher Sascha Bunda auf Nachfrage.

Es wird jedoch betont, dass laut Ärztegesetz solche Atteste nur nach einer Untersuchung ausgestellt werden dürfen. Bei einem Verstoß würden mehrere Disziplinarstrafen im Raum stehen. Das reiche von einer Verwarnung über eine Geldstrafe von bis zu 36.340 Euro bis hin zu einem befristeten Berufsverbot oder dem Verlust der Zulassung.

Arzt in der Steiermark vergab Atteste über Facebook

Bei der Ärztin stellten sich die Vorwürfe allerdings als falsch heraus. Sie habe weniger als zehn solcher Atteste ausgestellt und bei allen Patientinnen und Patienten eine entsprechende Untersuchung und Krankheit nachweisen können, so die Sprecherin der Ärztekammer Niederösterreich, Birgit Jung, gegenüber noe.ORF.at.

Beschwerden habe man in Niederösterreich nur über diese zwei Mitglieder erhalten, heißt es aus der Ärztekammer für Niederösterreich. In der Steiermark wurde vor Kurzem der Fall eines Arztes bekannt, der nach eigenen Angaben mehrere hundert Atteste pro Woche ausstellt – mehr dazu in Arzt befreit via Facebook von Maske (steiermark.ORF.at; 03.09.2020).