CHRONIK

Vater erstochen: Einweisung in Anstalt

Am Landesgericht St. Pölten ist am Montag ein 58-Jähriger in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, weil er seinen Vater mit einem Schraubenzieher erstochen haben soll. Während der Tat habe er halluziniert, sagte er vor Gericht.

Der 58-jährige Mann soll am 7. April seinen 85-jährigen Vater in St. Pölten mit einem Schraubenzieher erstochen haben – mehr dazu in 85-Jähriger mit Schraubenzieher erstochen (noe.ORF.at; 10.4.2020). Der Betroffene war nach Ansicht des Geschworenengerichts unzurechnungsfähig, die Entscheidung ist rechtskräftig. Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, wäre ihm der Angriff als Mord angelastet worden.

Dem 58-Jährigen wurde im psychiatrischen Gutachten eine bipolare affektive Störung bescheinigt. „Er hat die Bürde einer schweren psychischen Erkrankung zu tragen“, gab der Verteidiger zu Bedenken, der gleichzeitig von einer „verabscheuungswürdigen Tat“ sprach. Seinen Mandanten habe er als höflichen, verängstigten und teils verwirrten Menschen kennengelernt.

„Stimmt vollkommen“, dass er Vater getötet hat

Einen ähnlichen Eindruck machte der 58-Jährige auch im Rahmen der Hauptverhandlung. „Ich bin sehr angespannt“, gab der Betroffene gleich zu Beginn zu Protokoll. Dass er seinen Vater getötet habe, „stimmt vollkommen“. Er selbst habe während der Tat halluziniert. Den Schraubenzieher habe er „irgendwie in der Hand gehabt, ich weiß nicht, wie ich zu dem gekommen bin“, sagte der 58-Jährige aus. Auch, was er nach der Attacke bis zum Besuch der Tochter zwei Tage darauf gemacht habe, wisse er nicht mehr.

Die Tat hatte sich im gemeinsamen Wohnhaus der beiden Männer in St. Pölten ereignet. Der 85-Jährige erlitt mehrere Stiche gegen den Hals und den Brustkorb sowie diverse weitere Verletzungen, bedingt u.a. durch einen Sturz über eine Treppe. Zwei Stiche waren neben einem stumpfen Schädel-Hirn-Trauma ursächlich für das Ableben des Mannes.

Die Tochter und der Sachwalter des Angreifers entdeckten den Toten zwei Tage später bei einem Besuch im Wohnobjekt in der Badewanne und verständigten die Polizei. Der 58-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen und war von Anfang an geständig.