Chronik

St. Pölten: Elf Jahre Haft nach Vergewaltigung

Ein 22-Jähriger ist am Donnerstag am Landesgericht St. Pölten wegen Vergewaltigung zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll sich im Oktober und Dezember in der Landeshauptstadt an zwei Frauen vergangen haben.

Der Beschuldigte hatte sich am ersten Verhandlungstag im Mai geständig gezeigt. Die Verhandlung fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Seine Opfer soll der Mann auf deren Heimweg in der Nacht angegriffen haben. Der junge Österreicher wurde festgenommen, nachdem er bei seinem letzten Übergriff seine Geldbörse verloren hatte.

„Sie konnte nicht einmal mehr in ihrem Bett eine Nacht alleine verbringen“, berichtete die Privatbeteiligten-Vertreterin eines Opfers. Gerade die Unauffälligkeit des Täters habe schockiert: Die Erfahrung, dass jeder Mann der Täter sein könne, sei das Schlimmste. Das Gericht verhängte Zahlungen von 19.000 Euro an drei Opfer.

Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig

Der Staatsanwalt bezeichnete den Beschuldigten als „Archetyp des Vergewaltigers, der in den Köpfen ist und Gott sei Dank selten in der Realität vorkommt“. Die jungen Frauen seien teilweise „vor ihrer Haustür“ überfallen worden. Die Tat sei darum „traumatisierend für die Opfer und für das Sicherheitsgefühl der Allgemeinheit“.

Die Verteidigerin erinnerte daran, dass der Beschuldigte seit seiner Kindheit vorbelastet sei: Mit 13 habe er seinen ersten Selbstmordversuch unternommen, in der Schule sei er gemobbt worden und in der Familie habe es Missbrauchsfälle gegeben. „Man muss das Individuum auch im Auge behalten“, forderte sie. Ein psychologisches Gutachten bescheinigte dem Angeklagten Zurechnungsfähigkeit.

Zwei weitere Vergewaltigungs-Versuche

Bei der Urteilsverkündung betonte die Richterin, dass die Verbrechen besonders heimtückisch verübt worden seien. Es sei ein „außergewöhnliches Ausmaß an Gewalt“ angewendet worden. Zwei weitere Frauen konnten den Übergriff des Mannes nur mit heftiger Gegenwehr verhindern. Gerade unter den psychischen Folgen litten die angegriffenen Frauen „massiv“.

„Das Grundvertrauen der Opfer wurde durch die Taten erschüttert“, hielt die Richterin fest. Als mildernd wurden der zuvor ordentliche Lebenswandel und das Geständnis des Angeklagten gewertet. Weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gaben Erklärungen ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.