Chronik

Brandanschlag: Dreieinhalb Jahre Haft

Im Prozess nach dem Brandanschlag auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich ist der 21-jährige Angeklagte am Dienstag am Landesgericht St. Pölten zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch ist nicht rechtskräftig.

Der afghanische Staatsbürger soll den Angriff auf die Landesgeschäftsstelle der FPÖ Niederösterreich in St. Pölten im August 2019 gemeinsam mit drei nicht ausgeforschten Komplizen verübt haben. Der Schuldspruch gründe überwiegend darauf, dass der Angeklagte nicht dargelegt habe, wobei er sich die Brandverletzung zugezogen habe, hielt der vorsitzende Richter fest.

In Sachen Strafzumessung hätten sich u.a. drei einschlägige Vorstrafen als erschwerend ausgewirkt. Mildernd gewertet wurde etwa, dass es hinsichtlich der Brandstiftung beim Versuch geblieben ist und der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt jünger als 21 Jahre war. „Wir hoffen, dass diese Strafhaft verhaltenssteuernde Wirkung auf ihn auswirken wird können“, fasste der Richter zusammen.

Angriff von Überwachungskamera aufgezeichnet

Der von einer Überwachungskamera aufgezeichnete Angriff hatte sich in den frühen Morgenstunden des 12. August vergangenen Jahres ereignet. Beim Hantieren mit den Brandbeschleunigern für die Wurfbrandsätze soll sich der Beschuldigte selbst angezündet und dabei verletzt haben. Der damals 20-Jährige wurde am 19. August festgenommen, nachdem er das Wiener SMZ Ost-Donauspital wegen einer Schulterverletzung aufgesucht hatte – mehr dazu in Eine Festnahme nach Brandanschlag bei FPÖ (noe.ORF.at; 19.8.2019).

Am ersten Prozesstag am 13. August bekannte sich der afghanische Staatsbürger zur versuchten Brandstiftung nicht schuldig. Der 21-Jährige, dessen Asylbescheid rechtskräftig negativ ist, war zudem wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung, Verleumdung und Widerstand gegen die Staatsgewalt angeklagt. Diese Taten soll er während seiner Inhaftierung begangen haben. Die Verleumdung gab der Mann zu, in den übrigen Punkten war er jedoch ebenfalls nicht geständig – mehr dazu in Anschlag bei FPÖ: Verdächtiger bestreitet Tat (noe.ORF.at; 3.9.2019).

Angeklagter: „FPÖ ist gegen Flüchtlinge“

Im August war die Verhandlung vertagt worden, um weitere Zeugen einzuvernehmen. Zwei von ihnen erschienen am Dienstag allerdings unentschuldigt nicht. Drei Polizisten gaben Auskunft über die Tätlichkeiten, die der 21-Jährige während der Inhaftierung begangen haben soll. Der Angeklagte selbst erklärte auf Vorhalt, dass er durchaus wisse, was die Freiheitliche Partei sei und was sie über Asylwerber sage. „Sie sind gegen Flüchtlinge“, sagte er laut Dolmetscherin.

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Brand in FPÖ-Zenrale St. Pölten
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Der Brandanschlag auf die FPÖ-Landesparteizentrale in St. Pölten wurde im August 2019 verübt
Brand in FPÖ-Zenrale St. Pölten
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Ein mutmaßlicher Täter wurde wenige Tage später ausgeforscht. Er dürfte sich beim Angriff Brandverletzungen zugezogen haben.
Brand in FPÖ-Zenrale St. Pölten
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Der 21-Jährige soll den Anschlag mit drei Komplizen verübt haben, die noch nicht ausgeforscht werden konnten
Brand St. Pölten FPÖ Feuerwehr
Stamberg
Der Angriff wurde von einer Überwachungskamera aufgezeichnet

In ihrem Schlussvortrag bezeichnete die Staatsanwältin den Brandanschlag als eine geplante Aktion. Die Beweislage sei eindeutig, verwies sie u.a. auf die vorliegenden Aufnahmen aus der Überwachungskamera und die erlittene Verwundung des 21-Jährigen. Sie forderte ein deutliches Zeichen, um zu zeigen, dass „ein derartiges Verhalten der Meinungsfreiheit widerspricht“.

Der Verteidiger sah „lediglich Indizien und keine Beweise“. Es sei nach wie vor nicht geklärt, dass sich sein Mandant am 12. August 2019 überhaupt in St. Pölten aufgehalten habe. Er forderte hinsichtlich der versuchten Brandstiftung einen Freispruch im Zweifel und insgesamt eine milde Bestrafung. Das Urteil – dreieinhalb Jahre Haft – wurde am Dienstagvormittag verkündet, der Schuldspruch wegen u.a. versuchter Brandstiftung ist nicht rechtskräftig.

FPÖ Niederösterreich fordert Haft in Afghanistan

Udo Landbauer, Landes- und Klubobmann der FPÖ, forderte nach dem Prozess am Dienstag für den afghanischen Staatsbürger „Haft in der Heimat“. Die Attacke im August des Vorjahres sei „Ausdruck politischen Hasses, roher Gewalt und das Ergebnis einer völlig verfehlten Willkommenspolitik“ gewesen.

„Wer angeblich Schutz sucht, vor Gewalt flieht und bei uns selbst gewalttätig wird, hat jedes Recht auf Schutz verwirkt“, hielt Landbauer in einer schriftlichen Stellungnahme fest. „Anstatt auf Steuerzahlerkosten im Luxushäfen zu logieren, ist die Inhaftierung in Afghanistan wohl eher das probate Mittel für den Gewalttäter.“

Der 21-Jährige, dessen Asylbescheid rechtskräftig negativ ist, sei „kein unbeschriebenes Blatt“, verwies der FPÖ-Landesparteichef auf drei einschlägige Vorstrafen. „Auf diese Art der Kulturbereicherung können wir gerne verzichten.“