Neue Regeln für Amateurfußball, im Bild eine leere Tribüne am Fußballplatz des ASK Ybbs (Bezirk Melk)
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Politik

Finanzielle Hilfe für Sportvereine verlängert

Amateursportvereine, die unter Einnahmeverlusten durch die CoV-Krise leiden, werden auch künftig vom Non-Profit-Organisationen-Fonds des Bundes unterstützt. Das kündigte der für Sport zuständige Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Montag in St. Pölten an.

Ursprünglich wäre der Fonds in der Vorwoche ausgelaufen. Nun wurde er bis Jahresende verlängert. „Wir stehen mit dem Bundesfonds bereit und wenn es dann zusätzliche Länderunterstützung gibt, ist es auch recht. Wir haben den Bundesfonds ausdrücklich so konstruiert, dass zusätzliche Landesförderungen keinen einzigen Cent Anspruch aus dem Bundesfonds reduzieren“, sagte Vizekanzler Werner Kogler am Rande einer Veranstaltung am Montag im Nachwuchskompetenzzentrum in St. Pölten.

Für Sportlandesrat Jochen Danninger (ÖVP) ist die Verlängerung ein „wichtiger Schutzschirm“ für die Vereine. Er hatte den Sportminister vergangene Woche dazu aufgefordert, den Fonds bis März 2021 zu verlängern. Am Montag sagte er hinsichtlich der Verlängerung bis Jahresende: „Der Bund muss jetzt einmal genau die Kriterien definieren und welche Kosten übernommen werden. Wenn dann noch Härtefälle überbleiben, ist es unsere Aufgabe, Sorge zu tragen, dass keine Vereine auf diesen Kosten sitzen bleiben“, so Danninger.

Kogler und Danninger
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Vizekanzler Kogler, Minister Faßmann und Landesrat Danninger bei einer Pressekonferenz in St. Pölten

Insgesamt umfasst der Fonds 700 Millionen Euro, rund 200 davon wurden bereits ausgezahlt, 500 Millionen Euro stünden noch zur Verfügung, hieß es am Montag. Eine Verlängerung sei auch über das Jahresende hinaus angedacht. Um unter anderem das Aus von kleinen Sportvereinen zu verhindern, wurde der Fonds ursprünglich ins Leben gerufen.

Duales Ausbildungssystem für Nachwuchssportler

Neben dem Non-Profit-Organisationen-Fonds ging es im Nachwuchskompetenzzentrum in St. Pölten vordergründig um das duale Ausbildungssystem für Nachwuchssportler. Was bisher als Schulversuch geführt wurde, kann nun durch eine gesetzliche Grundlage mit dem Schuljahr 2021/22 ins Regelschulwesen überführt werden, wie Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) und Kogler am Montag betonten. Damit sind Unterricht und Training künftig mit einem Schulabschluss – von der Handelsschule bis hin zur Handelsakademie – möglich. Die Neuregelung gilt für insgesamt neun derartige Schulen österreichweit.