Raumordnungsgesetz
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Politik

Neues Gesetz als Bremse für Grünland-Verbauung

Jeden Tag werden in Österreich 13 Hektar Grünland verbaut oder versiegelt. Das entspricht einer Fläche von 20 Fußballfeldern. Auch, wenn der rasante Bodenverbrauch zuletzt zurückging, soll mit einem neuen Raumordnungsgesetz eine weitere Bremse eingebaut werden.

Grün hat Vorrang – darum geht es im Wesentlichen bei der Gesetzesnovelle, die im Landtag beschlossen wurde. Inhalt ist etwa die Priorität von landwirtschaftlichen Gründen gegenüber Baugründen, wie es zuletzt rund um die Bundeshauptstadt mit dem „Ring um Wien“ festgeschrieben wurde.

Schlupfloch durch Photovoltaik-Anlagen

Die Novelle geht aber noch weiter, erklärte Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP), der für Landwirtschaft und Umwelt zuständig ist: „Es geht um das Bodensparen, die sinnvolle Verwendung des Bodens, etwa bei Parkplätzen von Supermärkten. Diese werden künftig in ihrer Fläche reduziert.“

Außerdem habe man sich dort, wo es sinnvoll sei, „klar für den Ausbau der Photovoltaik entschieden. Wertvolle Ackerflächen sollen nicht verbaut werden, dafür aber Dächer oder auch Deponieflächen“, so der Landeshauptfrau-Stellvertreter. Bei den angesprochenen Supermarkt-Parkplätzen gibt es allerdings ein Schlupfloch: Werden diese nämlich mit Photovoltaik überdacht, können sie auch wieder größer gebaut werden.

Bauzwang innerhalb von sieben Jahren

Gegen die Zersiedelung von Ortschaften gerichtet ist der Bauzwang, der künftig auf neu gewidmeten Bauflächen gilt. Die Gemeinde kann eine befristete Widmung für sieben Jahre anwenden. Nach Ablauf ohne Bebauung wird automatisch wieder rückgewidmet. Damit soll den Grundstücks-Spekulationen Einhalt geboten werden.

Erich Dallhammer, Geschäftsführer des österreichischen Institutes für Raumplanung, sprach von einem Drittel der als Bauland gewidmeten Grundflächen, die nicht verbaut seien: 18.000 Hektar allein in Niederösterreich, davon zwei Drittel Wohnbauland und ein Drittel Betriebsgebiet. „Das sind aufgeschlossene Gründe mit Wasser, Strom und Kanal und es wird nicht gebaut. Stellen Sie sich vor, das ist ein Wohngebäude und ein Drittel der Wohnungen steht leer“, so Dallhammer.

Nur künftige Widmungen müssen bebaut werden

Wenn diese Flächen nicht bebaut werden, seien viele Gemeinden gezwungen, wieder an Ortsrändern umzuwidmen, was die Zersiedelung fördere. Auf die schon bestehenden Widmungen hat die Gesetzesnovelle aber keinen Einfluss, der Bauzwang gilt nur für künftige Widmungen.

Die Gemeinden sind mit dem neuen Gesetz aufgerufen, in ihrem örtlichen Entwicklungskonzept einen Schwerpunkt auf Klimaschutz und Energieversorgung zu legen. Umwidmungen am Ortsrand seien hinten anzustellen, sollte es im Ortskern leere und zur Verfügung stehende Gebäude geben. Diese hätten auch gesetzlich Vorrang. Im Fall von Wohnbauten mit Flachdächern hat die Gemeinde künftig die Möglichkeit, eine Dachbegrünung vorzuschreiben.