Politik

Groß Gerungs: Wahl der Stadträte ungültig

In der Waldviertler Gemeinde Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) hat ein Spruch des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) für einen Knalleffekt gesorgt. Demnach erklärte der VfGH die Wahl der Stadträte für ungültig.

Nach der Gemeinderatswahl im Jänner wurden in Groß Gerungs die fünf Stadtrats-Posten von der ÖVP besetzt. Die ÖVP hatte bei der Gemeinderatswahl 68 Prozent der Stimmen erreicht. Auf Initiative der Bürgerliste Germs wurde gemeinsam mit der FPÖ die Klage gegen die Aufteilung der Stadträte eingebracht. Nun wurde ihnen vom Höchstgericht Recht gegeben, wie auch die „NÖN“ berichteten.

Unklarheit in Gemeindeordnung

In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der Anfechtung wird stattgegeben. Das Verfahren zur Wahl des Gemeindevorstandes der Stadtgemeinde Groß Gerungs vom 20. Februar 2020 wird beginnend mit der Aufteilung der Anzahl der geschäftsführenden Stadträte auf die im Gemeinderat vertretenen Wahlparteien aufgehoben.“

Der Grund für die Aufhebung ist demnach offenbar eine Unklarheit in der niederösterreichischen Gemeindeordnung. Sowohl bei den Gemeinderatswahlen als auch bei der Wahl von Stadträten und geschäftsführenden Gemeinderäten wird üblicherweise das sogenannte d´Hondtsche Verfahren angewendet. In der Gemeindeordnung ist dieses Wahlverfahren für die Gemeindevorstände allerdings nicht explizit angeführt.

Warten auf Erkenntnis des VfGH

In Groß Gerungs würden nach dem prozentuellen Ergebnis der Gemeinderatswahl vom Jänner sowohl der SPÖ als auch der FPÖ jeweils einer der fünf Stadtratsposten zustehen. Der Bürgermeister von Groß Gerungs, Maximilian Igelsböck (ÖVP), sagte gegenüber noe.ORF.at, dass er noch auf die offizielle Information des Verfassungsgerichtshofes warte. Dann werde er mit den Juristen des Landes die weitere Vorgangsweise beraten. Das Erkenntnis des VfGH könnte auch Auswirkungen auf zukünftige Bestellungen von Stadträten in allen niederösterreichischen Gemeinden haben.