Politik

Groß Gerungs: ÖVP will Gesetz präzisieren

Es ist ein juristischer Knalleffekt in Groß Gerungs (Bezirk Zwettl) gewesen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Wahl der Stadträte in der Gemeinde für ungültig erklärt. Die ÖVP will nun das entsprechende Gesetz ändern und präzisieren.

Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes überraschte viele, denn die Aufteilung von Stadträten und geschäftsführenden Gemeinderäten nach dem sogenannten d’hondtschen System ist in Niederösterreich seit Jahrzehnten gängige Praxis. Laut Höchstgericht ist die gesetzliche Grundlage für dieses Berechnungssystem allerdings nicht ausreichend. Dieses Erkenntnis würde künftig Auswirkungen auf alle Gemeinden haben. Die ÖVP strebt nun eine Änderung der Gemeindewahlordnung an, um diese Gesetzeslücke zu schließen.

Gerald Poyssl, Geschäftsführer des Niederösterreichischen Gemeindebundes, sagte gegenüber noe.ORF.at: „Die Neuinterpretation des VfGH steht im Widerspruch zur ursprünglichen Intention und auch zur bisherigen Auslegung, gilt aber unmittelbar nur für Groß Gerungs. Das d´hondtsche Verfahren kommt in allen Bundesländern zur Anwendung. Es wurden unter anderem auf Ebene der Gemeindevertreter bereits Gespräche geführt, um eine Lösung zu finden“.

Gesetz soll entsprechend angepasst werden

Seitens des Landes hielt die Leiterin der Abteilung Gemeinden, Anna Margaretha Sturm, fest: „Das Erkenntnis wurde uns noch nicht zugestellt. Klar ist aber, dass auch in anderen Bundesländern die Verteilung gemäß d’hondtschen Verfahren erfolgt. Aus juristischer Sicht sollte das Gesetz entsprechend angepasst werden.“