Coronavirus

Kommission: „Rot-Schaltung gerechtfertigt“

In den betroffenen Bezirken und Statutarstädten hat die rote Corona-Ampel deutliche Einschnitte zur Folge, etwa in Kindergärten, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Die Neuschaltung sei aber gerechtfertigt, heißt es von der CoV-Kommission des Landes.

Über die Gesundheitshotline 1450 wurden in den vergangenen sieben Tagen 17.565 Tests durchgeführt. 14,8 Prozent davon waren positiv, sagt Gesundheitslandesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): „Wir waren in den letzten sieben Tagen immer über 400 positiv getesteten Menschen. Das heißt: Auch wenn die Tests jetzt mehr geworden sind, ist es trotzdem so, dass die Anzahl der positiv Getesteten einfach sehr hoch ist und wir alle aufgerufen sind, vorsichtig zu sein.“

Grafik mit Anteil der positiven Tests in den vergangenen sieben Tagen
ORF
Der Anteil der positiven Tests steigt: Am 22. Oktober waren es neun Prozent, mittlerweile sind es 14 Prozent

Pernkopf: „Situation ist ernst“

Aufgabe der Politik sei es nun, das Gesundheitssystem – von den Hausärzten bis hin zu den Krankenhäusern – am Laufen zu halten, sagt Landeshauptfrau-Stellvertreter Stephan Pernkopf (ÖVP). „Ich sage nur eines: Die Situation ist ernst. Letzten Freitag haben wir 23 Personen auf den Intensivstationen gehabt. Mit dem heutigen Tag sind es 46, das ist die genaue Verdoppelung, das ist, was man exorbitantes Wachstum nennt und wir müssen vorsichtig sein.“

Seitens des Landes will man deshalb in allen Regionen zusätzliche Spitalsbetten organisieren: „Damit auch alle Patienten versorgt werden können.“ Im Moment verbringen Covid-Patienten durchschnittlich 12,5 Tage auf Intensivstationen.

Quarantänezeit in Haushalten auf 14 Tage verkürzt

Für Menschen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in einem Haushalt leben, gilt unterdessen eine verkürzte Quarantänezeit. Ein Haushaltsmitglied, das sich nicht räumlich vom Infizierten trennen kann, muss nur noch 14 statt wie bisher 20 Tage in Quarantäne.

Bis dato mussten infizierte Person zehn Tage in Quarantäne, die anderen Personen, die ohne räumliche Trennung im selben Haushalt leben, wegen der Inkubationszeit noch einmal zehn Tage darauffolgend. Mit der neuen Regelung sei die infizierte Person somit „nach zehn Tagen wieder arbeitsfähig“, sagte Pernkopf, „die anderen Familienmitglieder nach zusätzlichen vier Tagen, also insgesamt 14 Tagen“. Auch Königsberger-Ludwig beurteilt die verkürzte Quarantänezeit in den Haushalten positiv.

Nur vier Bezirke stehen auf Orange

Im Großteil Österreichs herrscht sehr hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus. Wie die Sitzung der Ampel-Kommission am Donnerstag ergab, sind mittlerweile nur mehr vereinzelte Flecken auf der Ampel-Karte nicht rot eingefärbt. Wien, Oberösterreich und Salzburg sind komplett rot. Die Kommission beschloss auch, Österreich insgesamt sowie die Einstufung für acht der neun Bundesländer auf Rot zu setzen. Nur Kärnten ist orange. Grüne Bezirke gibt es nicht mehr.

Die Ampelfarbe Rot bedeutet, dass in diesen Regionen ein „sehr hohes Risiko“ für eine Infektion mit dem Coronavirus herrscht und das besteht seit Freitag in fast allen Bezirken Niederösterreichs. Es gibt nur vier Ausnahmen und das sind die Bezirke Hollabrunn, Horn, Mistelbach und Scheibbs – die sind jetzt auf der Karte orange eingefärbt. Das heißt, dort schätzt die Kommission das Risiko einer Ansteckung als „hoch“ ein – mehr dazu in CoV: Nur vier Bezirke nicht auf Rot (noe.ORF.at; 29.10.20).

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CoV-Maßnahmen für Niederösterreich im Überblick
ORF Niederösterreich
Die CoV-Maßnahmen für Niederösterreich im Überblick
CoV-Maßnahmen für Niederösterreich im Überblick
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CoV-Maßnahmen für Niederösterreich im Überblick
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CoV-Maßnahmen für Niederösterreich im Überblick
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CoV-Maßnahmen für Niederösterreich im Überblick
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Was bedeutet Ampelfarbe Rot in den Bezirken?

In den betroffenen Bezirken und Statutarstädten hat die rote Corona-Ampel deutliche Einschnitte zur Folge, etwa beim Betrieb von Kindergärten oder bei Besucherregelungen für Krankenhäuser und Pflegeheime. So gilt in den rotgefärbten Bezirken ein „eingeschränkter Betrieb mit erhöhten Schutzmaßnahmen“ in den Kindergärten. Das bedeutet, dass Eltern, denen es möglich ist, empfohlen wird, die Kinder zuhause zu betreuen. Kindergärten bleiben aber grundsätzlich für alle offen – auch ohne Bestätigung durch den Dienstgeber.

In den Landeskliniken wird das Besuchsrecht auf Geburten-, Kinder-, und Palliativstationen eingeschränkt. In den Pflege- und Betreuungszentren werden Besuche auf täglich zwei mit höchstens je zwei Personen eingeschränkt. In Ausnahmefällen könne aber eine Sondergenehmigung beantragt werden, etwa bei palliativ betreuten Menschen.

In Gaststätten kommt es zu keiner Vorverlegung der Sperrstunde, die allgemeinen bundesrechtlichen Maßnahmen seien zu beachten.