Coronavirus

„Menschen werden Maßnahmen mittragen“

Es brauche in den nächsten Wochen Disziplin und Ausdauer, sagt Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) im Hinblick auf die neuen Maßnahmen. Der von der Bundesregierung angekündigte zweite Lockdown startet am 3. November.

Ab Dienstag gibt es etwa eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20.00 bis 6.00 Uhr. In dieser Zeit darf man nur zu bestimmten Zwecken, etwa für die Arbeit oder zum Spazieren, den Wohnbereich verlassen. Gastronomie, Hotels und etliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Laut Regierung sollen die Maßnahmen vorerst bis Ende November gelten.

Mikl-Leitner: „So kann es nicht weitergehen“

Der kontinuierliche Anstieg der Infektionszahlen habe keine andere Wahl gelassen, so Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) im „NÖ heute“-Interview mit Chefredakteur Robert Ziegler: „Wer diese Entwicklung beobachtet hat, dem musste klar sein: So kann es nicht weitergehen. Es geht darum, das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten und die Wirtschaft und die Arbeitsplätze zu schützen.“

LH Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) in einem Interview zum zweiten Lockdown in Österreich
ORF
Mikl-Leitner sieht als wichtigste Aufgaben, Kliniken und Pflegeheime sowie Wirtschaft und Arbeitsplätze zu schützen

Angesprochen auf die Tatsache, dass die Stimmung in der Bevölkerung eine andere sei als beim ersten Lockdown im Frühling, sagte Mikl-Leitner: „Keiner von uns hat eine Freude, wenn sein Leben eingeschränkt wird, aber ich habe das Gefühl, dass die Menschen diese Situation und diese Maßnahmen ganz klar im Blick haben. Sie haben großes Verständnis und werden diese Maßnahmen mittragen. Was wir in den nächsten Wochen und Monaten brauchen, ist Disziplin und Ausdauer.“

Schnabl: „Vorsprung über Sommer eingebüßt“

SPÖ-Landesparteichef und Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl übte scharfe Kritik an der Bundesregierung, die den Ernst der Lage bis zuletzt negiert habe. „Über den Sommer wurde der Vorsprung, den Österreich bei der Bekämpfung des Virus angeblich gehabt hat, eingebüßt. Gesundheitsfolgeabschätzungen fehlen völlig – in vollem Wissen, was auf uns zukommen wird“, kritisiert Schnabl in einer Aussendung. Er fordert etwa eine zentrale Meldestelle für die Infektionszahlen sowie für die freien Ressourcen in Spitälern.

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neue Maßnahmen im zweiten Lockdown von 3. bis 30. November
ORF/Grafik
Laut Pressekonferenz der Regierung vom 31. Oktober sollen die neuen Maßnahmen vorerst bis 30. November gelten
neue Maßnahmen im zweiten Lockdown von 3. bis 30. November
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neue Maßnahmen im zweiten Lockdown von 3. bis 30. November
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Was im zweiten Lockdown geöffnet bleibt

Die größten Unterschiede im Vergleich zum Lockdown im Frühling sind, dass der Handel – also nicht nur Supermärkte – und Dienstleister geöffnet bleiben. Dazu zählen etwa Friseure, Kosmetikstudios oder Physiotherapeuten. Ebenso offen bleiben die Volksschulen, Mittelschulen, AHS-Unterstufen, Sonderschulen und Kindergärten. Die Oberstufen, Fachhochschulen und Universitäten wechseln ins Distance Learning. Bei Oberstufenschülerinnen und -schülern könnte es aber sein, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gegenüber der APA, dass sie schulautonom in kleinen Gruppen zu einzelnen Einheiten an die Schulen zurückkehren.

Gastronomie und Hotels

Die Gastronomie und Hotels schließen für Gäste. Das trifft auch Bars und Nachtlokale. Die Abholung von Speisen und Getränken von 6.00 bis 20.00 Uhr ist gestattet. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung möglich. Geschäftsreisende dürfen weiterhin in Hotels übernachten. Die Regierung versprach ein Hilfspaket, so sollen bis zu 80 Prozent der Umsatzausfälle von allen geschlossenen Betrieben abgedeckt werden. Das gilt auch für Museen und Theater.

Innenminister Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Finanzminister Gernot Blümel während einer Pressekonferenz zum Thema „Neue Ma§nahmen (Lockdown)“ am Samstag, 31. Oktober 2020, im Bundeskanzleramt in Wien
APA/HANS PUNZ
Verkündeten am Samstagnachmittag die neuen Maßnahmen (v.l.): Innenminister Karl Nehammer (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) und Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP)

Kultur, Sport und Freizeit

Veranstaltungen sind komplett untersagt. Darunter fallen etwa Kultur- und Sportevents (ausgenommen Profisport), aber auch Geburtstagsfeiern, Weihnachtsmärkte und Hochzeitsfeiern. Am Standesamt darf aber geheiratet werden. In der Kultur sind Proben und künstlerische Darbietungen ohne Publikum, sofern sie zu beruflichen Zwecken erfolgen, erlaubt. Sämtliche Freizeit- und Kultureinrichtungen wie Fitnessstudios, Hallenbäder, Museen, Theater, Kinos oder Tierparks werden geschlossen. Kontaktsportarten (ausgenommen Profisport) sind untersagt.

Private Treffen und Besuche in Pflegeheimen

Private Treffen sind nur noch zwischen zwei verschiedenen Haushalten erlaubt. Partys in Garagen, Gärten oder Scheunen werden verboten. Die Ausgangsbeschränkung von 20.00 bis 6.00 Uhr sei quasi ein Besuchsverbot, wie Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) bei der Pressekonferenz sagte. Die eigenen vier Wände darf man dann nur noch im Ausnahmefall verlassen, etwa zum Arbeiten oder für Sport – und muss das im Fall einer Polizeikontrolle auch glaubhaft machen.

Auch Besuche in Pflegeheimen sind nur mehr eingeschränkt möglich. Jeder Bewohner darf alle zwei Tage einen Besucher empfangen. Im Zeitraum von 3. November bis 17. November dürfen das nur zwei verschiedene Personen sein. Besucher müssen ein negatives Ergebnis eines CoV-Tests vorweisen. Alternativ muss während des gesamten Aufenthalts eine sogenannte CPA- oder höherwertige Maske getragen werden. Mitarbeiter müssen wöchentlich getestet werden.