Flugfeld-Kaserne Wiener Neustadt
Bundesheer/Wimplinger
Bundesheer/Wimplinger
Chronik

Gutachten zu tödlichen Hundebissen liegt vor

Vor etwas mehr als einem Jahr starb in der Wiener Neustädter Flugfeld-Kaserne ein 31-jähriger Soldat nach einer tödlichen Hundeattacke. Nun ist das Gutachtens einer deutschen Sachverständigen bekannt geworden. Sie sieht keinen Schuldigen.

Die Conclusio des Gutachtens lautet, dass der attackierte 31-jährige Soldat ein zu großes Sicherheitsrisiko eingangen war. Wie der „Kurier“ berichtete, sieht die von Esther Schalke erstellte Expertise die Schuld für den Vorfall weder bei dem für die Tiere verantwortlichen Hundeführer, noch beim Bundesheer. Sowohl gegen den Hundeführer als auch gegen „Verantwortliche des Bundesheers, die nicht konkret ausgeforscht sind“ wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt ermittelt. Im Raum stand der Verdacht der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit.

Die Sachverständige für Hundewesen sollte in diesem Zusammenhang klären, ob bei der Verwahrung und Betreuung der Tiere Nachlässigkeiten vorgelegen hatten. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt bestellte die Expertin aus dem Nachbarland, weil sämtliche in Österreich gemeldete Gutachter eine Nähe zum Militärhundewesen aufweisen würden – mehr dazu in Tödliche Hundebisse: Deutsche Gutachterin bestellt (noe.ORF.at; 16.04.2020).

Gutachten ortet „zu großes Sicherheitsrisiko“

Esther Schalke kommt in ihrem Gutachten laut „Kurier“ zum Schluss, dass das spätere Opfer beim Ausführen der beiden Malinois ein zu großes Sicherheitsrisiko eingegangen sei. Den bisherigen Ermittlungen zufolge hatte der 31-Jährige die beiden Vierbeiner nämlich ohne Leine und Halsband frei laufen lassen. Warum sich der Oberwachtmeister des Jagdkommandos aus dem Bezirk Mödling „trotz seiner Ausbildung für den Freilauf der Hunde zur gleichen Zeit und ohne Hilfsmittel entschloss“, sei nicht nachvollziehbar, zitierte der „Kurier“. Grobe Fehler beim allgemeinen Training mit den Hunden sah Schalke nicht. Christian Stocker, der Anwalt des beschuldigten Hundeführers, ortete im nach Ansicht des Gutachtens kein strafrechtlich relevantes Verhalten seines Mandanten.

Der 31-jährige Soldat wurde am 14. November des Vorjahres kurz vor 2.00 Uhr tot aufgefunden. Der Mann war unter anderem für Auslauf und Fütterung der Tiere zuständig gewesen. Er war am Vortag gegen 16.00 Uhr zur Zwingeranlage aufgebrochen, um fünf Hunde in der Kaserne zu betreuen. In der Nacht bemerkte ein diensthabender Offizier dann die zwei freilaufenden Malinois. Der Offizier weckte einen Hundeführer auf, der die beiden Tiere wieder einsperrte und den leblosen Kollegen vor dem Zwinger fand.

Ein Hund wurde eingeschläfert

Bei dem als verdächtig geltenden Hundeführer handelt es sich um den Besitzer der beiden in den Fall involvierten Tiere. Weil er sich am 13. November bei einer Übung befand, brachte er die beiden Hunde namens „Hati“ und „Ragna“ im Zwinger der Wiener Neustädter Kaserne unter. Einem DNA-Gutachten zufolge wurden Bissspuren von „Hati“ und „Ragna“ am Körper des 31-Jährigen gefunden. Der im Dezember 2019 an die Staatsanwaltschaft übermittelte Untersuchungsbericht des Bundesheeres kam zum Ergebnis, dass eine „schwere Konfliktsituation“ zwischen dem Getöteten und dem Malinois „Hati“ vorgelegen habe. Zur Rolle des zweiten, jüngeren Hundes „Ragna“ könnten keine Angaben gemacht werden, wurde betont.

Während „Ragna“ nunmehr dem Züchter und Eigentümer zurückgegeben wurde, wurde „Hati“ eingeschläfert. Das Verteidigungsministerium habe angeordnet, „die schmerzlose Tötung durch einen Tierarzt durchführen zu lassen“, wurde Bundesheersprecher Michael Bauer zitiert.