Rauchfangkehrer blickt aus Kamin
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Wirtschaft

CoV: Kehrung darf verschoben werden

Dürfen Rauchfangkehrer in Zeiten der Pandemie das Haus betreten? Diese Frage führte zuletzt zu heftigen Konflikten. Manche Hausbesitzer sorgen sich, dass Rauchfangkehrer das Virus ins Haus tragen könnten. Laut Innung dürfen Termin verschoben werden.

In der Diskussion, ob Rauchfangkehrer derzeit Häuser betreten dürfen, sind zuletzt heftige Diskussionen entstanden. In Wallsee (Bezirk Amstetten) verweigerte etwa der frühere Feuerwehrkommandant dem Rauchfangkehrer den Zutritt zu seiner Wohnung, es kam zum Streit mit dem Rauchfangkehrergesellen, der dann unverrichteter Dinge abzog. Wenige Häuser weiter kehrte er aber bei der 86-jährigen Mutter des Mannes den Kamin, obwohl sie es nicht wollte. Bei der Innung der Rauchfangkehrer spricht man von einem bedauerlichen Einzelfall.

Den Rauchfangkehrern sei grundsätzlich Zutritt zum Haus zu gewähren, allerdings „in der jetzigen Situation stellt es kein Problem dar, wenn Personen das nicht wünschen, auch wenn es keinen Quarantänefall im Haus gibt. Die Kehrung kann völlig unbürokratisch um zwei Wochen verschoben werden“, sagt der Innungsmeister der Rauchfangkehrer, Peter Engelbrechtsmüller und verweist auf die Notmaßnahmenverordnung, die am 15. November in Kraft trat.

Rauchfangkehrer bei der Arbeit
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Der Termin mit dem Rauchfangkehrer kann aus Angst vor Ansteckung um zwei Wochen verschoben werden

Angst vor Ansteckung

Laut Verordnung kann die Durchführung der sicherheitsrelevanten Tätigkeiten bei triftigen Gründen aufgeschoben werden. Als solche „triftigen Gründe“ gelten insbesondere, wenn mit dem Coronavirus infizierte Personen oder unter Quarantäne gestellte Personen in einem Kunden-Haushalt leben, einer Risikogruppe angehören oder die Überprüfung aus Angst vor einer Ansteckung nicht erwünscht ist. Die Überprüfungen sind in Abstimmung mit der verfügungsberechtigten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachzuholen.

Das gehe sich ohne Probleme auch mit einer eventuellen Quarantänezeit aus. Alle 154 Rauchfangkehrerbetriebe in Niederösterreich seien übrigens von der Innung angewiesen worden, sich an diese Vorgaben zu halten, betont Engelbrechtsmüller. Weiter hinauszögern dürfe man die Kehrung aber nicht, da „sie ja im Interesse der eigenen Sicherheit der Hausbewohner ist und zum Schutz von Leib und Leben dient.“

Engelbrechtsmüller verweist auch darauf, dass bei der Kehrung die Abstandsregel von einem Meter und die Maskenpflicht gilt. Alle Rauchfangkehrer können sich übrigens in Kürze wöchentlich Covid-19-Tests unterziehen, betont der Innungsmeister. Es werde in jedem Viertel eine Teststraße aufgebaut, sodass diese kostenlose Kontrolle für jede Rauchfangkehrerin und jeden Rauchfangkehrer möglich ist.