Gebäude der Donau Universität Krems von außen
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Bildung

Novelle: Donau-Uni wird aufgewertet

Die kürzlich vorgestellte Novelle des Universitätsgesetzes bringt für die Donau-Universität Krems eine erfreuliche Neuerung. Eine bisherige rechtliche Sonderstellung wird abgeschafft. Dadurch bekommt die Universität das Recht, Habilitationen durchzuführen.

Rechtliche Sonderkonstruktionen gibt es in Krems genauso lange wie die Donau-Universität selbst. Vor 25 Jahren nahm diese ihren Betrieb auf. Das Angebot war von Beginn an nur auf die Weiterbildung nach einem Studienabschluss ausgelegt. „Unser Ziel war es, uns auch in der Organisationsform völlig von den anderen Universitäten abzuheben“, hieß es im Gründungsjahr 1995 von den Mitgliedern des Unibeirats. „Wir setzen uns mit unserem Bildungsangebot in Nischen, die von anderen Universitäten nicht abgedeckt werden.“

Ein Gesetz für eine Universität

Im Lauf der Jahrzehnte wurde die Donau-Universität rechtlich gesehen schrittweise an die übrigen Universitäten in Österreich angeglichen. 2004 wurde ein eigenes „Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems“ (UWK) verabschiedet, nur einzelne Aspekte des allgemeinen Universitätsgesetzes kamen damals in Krems zur Anwendung. 2018 folgte der nächste Schritt: Die Donau-Universität wurde per Novelle als 22. öffentliche Einrichtung in Österreich ins Universitätsgesetz aufgenommen. Trotzdem blieb das spezielle UWK-Gesetz in Kraft. Habilitationen, also die höchsten universitären Prüfungen zur Erlangung von Lehrbewilligungen, waren darin unter anderem explizit ausgeschlossen.

Das ändert sich nun. Mit der kommenden Novelle des Universitätsgesetzes wird die Donau-Universität den anderen Universitäten gleichgestellt. Das kündigte Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) am Dienstag an. Das UWK-Gesetz wird demnach abgeschafft, damit sind künftig in Krems auch Habilitationen möglich.

„Ritterschlag“ für Donau-Uni

Als „Ritterschlag für unsere universitäre Einrichtung für Weiterbildung“ bezeichnete Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) diese Entscheidung: „Wissenschaftliche Weiterbildung und Forschung sind der Nährboden für eine erfolgreiche Entwicklung. All das wird an der Donau-Universität Krems vereint.“ Nun werde die Einrichtung für internationale Wissenschafterinnen und Wissenschafter als Arbeitsplatz noch interessanter.

Auch Rektor Friedrich Faulhammer zeigte sich erfreut. Der Prozess der Aufnahme ins Universitätsgesetz sei nun nach 25 Jahren abgeschlossen „und bestätigt damit nicht nur die Entwicklung der Universität, sondern auch die Bedeutung des Themas wissenschaftliche Weiterbildung in Österreich“, wurde Faulhammer in einer Aussendung zitiert. Auf die Novelle des Universitätsgesetzes wartet nun der parlamentarische Begutachtungsprozess. Im Frühjahr 2021 könnte sie vom Parlament beschlossen werden.