Coronavirus

Erste Lockerungen: Freude und Kritik

Österreich setzt nach dem harten CoV-Lockdown am Montag erste Lockerungsschritte. Aus Niederösterreich gab es positive Reaktionen zur Öffnung des Handels, aber auch Kritik an der Maskenpflicht in Schulen und an den Einreisebestimmungen.

Der Lockdown in Österreich wird mit Lockerungen bis 6. Jänner verlängert. Handel und Dienstleistungen dürfen ab Montag aufsperren, ebenso Pflichtschulen und Kindergärten. Oberstufen und Unis bleiben im Distance Learning – mit Ausnahme von Maturanten.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten ab Montag, 7. Dezember, wieder von 20.00 bis 6.00 Uhr. Ausnahmen gibt es für die Weihnachtsfeiertage und Silvester, da dürfen sich zehn Personen treffen, gab die Regierung am Mittwoch bekannt. noe.ORF.at mit einem Überblick und den Reaktionen aus Niederösterreich:

Handel und körpernahe Dienste sperren wieder auf

Der Handel sperrt wieder auf. Auch hier besteht die Maskenpflicht (für Kunden wie auch Mitarbeiter). Für Kundenbereiche gilt eine Zutrittsbeschränkung: Pro Kunde müssen mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. In Shopping-Centern wird als Fläche nur jene von Geschäften gewertet. Alle Dienstleister, auch die „körpernahen“ (wie etwa Friseure oder Masseure), dürfen wieder aufsperren. Hier gilt ein Verbot, Speisen oder Getränke an Kunden zu verabreichen.

Niederösterreichs Tourismus- und Wirtschaftslandesrat Jochen Danninger (ÖVP) begrüßte die ersten Lockerungsschritte im Handel nach dem harten Lockdown und richtete auch einen Appell an die Konsumenten. Die kommenden Einkaufstage vor Weihnachten sollten bei regionalen Händlern genutzt werden.

Danninger erinnerte daran, dass für viele der etwa 13.000 Handelsbetriebe in Niederösterreich die vergangenen Wochen sehr herausfordernd gewesen seien. Jetzt gelte es zusammenzustehen. Geschenke sollten deshalb bei regionalen Händlern gekauft werden, freilich nicht gleich am ersten Tag.

Regelbetrieb in Pflichtschulen und Kindergärten

Die Pflichtschulen und Kindergärten gehen in den Regelbetrieb. Ab der fünften Schulstufe gilt nun auch im Unterricht eine Maskenpflicht. Für Maturanten wird der Regelbetrieb ebenfalls wieder aufgenommen. Alle anderen Oberstufen-Schüler sowie die Universitäten bleiben weiterhin im Distance Learning.

Als „Verbrechen an den Schülern“ bezeichnete die Bildungssprecherin der FPÖ Niederösterreich, Vesna Schuster, nach der Ankündigung der Bundesregierung am Mittwoch die Maskenpflicht im Unterricht für Kinder ab zehn Jahren. Das Tragen der Maske mache aus ihrer Sicht keinen Sinn und sei „eine einzige Schikane und überflüssige Behinderung“, so Schuster in einer Aussendung.

Museen und Bibliotheken öffnen, Theater bleiben zu

Im Kulturbereich gibt es leichte Lockerungen. Museen und Bibliotheken dürfen ab 7. Dezember wieder öffnen. Analog zum Handel besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch gilt hier die Zehn-Quadratmeter-Regel pro Besucher.

Veranstaltungen sind jedoch bis inklusive 6. Jänner weiterhin untersagt. Theater, Konzerthäuser und Kinos müssen somit geschlossen bleiben. Die Bundesregierung kündigte einen Umsatzersatz an.

Indoor-Sport nicht erlaubt, Outdoor-Sport ab 24. Dezember

Sport in Innenräumen ist weiterhin nicht erlaubt. Das betrifft u.a. die Fitnessstudios und Hallenbäder. Sport im Freien wie Skifahren, Langlaufen oder Eislaufen ist ab 24. Dezember möglich. Damit müssen auch Niederösterreichs Skigebiete ihren Saisonstart verschieben.

Das Hochkar und Lackenhof am Ötscher (beide Bezirk Scheibbs) hatten den Auftakt ursprünglich für 7. Dezember geplant, auch das Skigebiet Mönichkirchen-Mariensee (Bezirk Neunkirchen) schrieb auf seiner Homepage von „frühestens 7. Dezember“ als Start in die Wintersaison, der Semmering (Bezirk Neunkirchen) hatte aufgrund der Covid-19-Bestimmungen keinen offiziellen Eröffnungstermin bekanntgegeben.

Ausgangsbeschränkungen nur noch in der Nacht

Die Ausgangsbeschränkungen werden gelockert und sind ab 7. Dezember nur mehr zwischen 20.00 und 6.00 Uhr in Kraft, Kontakte sind wieder zwischen zwei Haushalten mit jeweils mehreren Personen möglich. Eine Ausnahme gibt es für die Feiertage: Am 24., 25., 26. und 31. Dezember ist es möglich, dass sich insgesamt zehn Personen treffen – und das unabhängig von der damit verbundenen Anzahl der Haushalte. Damit werden Familienfeiern im etwas erweiterten Kreis möglich. Auch gilt in diesen Fällen die nächtliche Ausgangssperre nicht, man kann also auch nach 20.00 Uhr weiterfeiern.

Den eigenen privaten Wohnbereich darf man in der Nacht weiterhin nur aus bestimmten Gründen verlassen bzw. ist auch der Aufenthalt „außerhalb des privaten Wohnbereichs“ nur aus diesen Gründen erlaubt. Gestattet ist die Fahrt in die Arbeit, das Erledigung notwendiger Grundbedürfnisse des täglichen Lebens und die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen. Auch der Aufenthalt im Freien zur „körperlichen und psychischen Erholung“ ist in den Nachtstunden erlaubt (etwa für Spaziergänge oder Individualsport). Die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen fällt ebenfalls unter die Ausnahmen.

Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen

Die gesamte Gastronomie bleibt für den Kundenbetrieb weiterhin geschlossen – und zwar zumindest bis zum 7. Jänner. Die Abholung von Speisen und Getränken ist im Zeitraum von 6.00 bis 19.00 Uhr weiterhin gestattet. Lieferservices bleiben ohne zeitliche Beschränkung erlaubt. Von der Schließung sind auch Kneipen, Bars und sämtliche Nachtlokale betroffen. Weihnachtsmärkte sind ebenfalls nicht erlaubt.

Alle Hotels und Beherbergungsbetriebe sind für touristische Zwecke geschlossen. Ausnahmen gibt es für unaufschiebbare Geschäftsreisen. Auch hier gilt der 7. Jänner als Öffnungstermin, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt.

Einreisebeschränkungen ab Mitte Dezember

Knapp vor Weihnachten wird es zu Beschränkungen der Wiedereinreise nach Österreich kommen. Alle Länder, die bei der 14-Tage-Inzidenz einen Wert höher als 100 verzeichnen, werden als Risiko-Gebiet eingestuft. Personen, die aus einem dieser Gebiete einreisen, müssen sich zehn Tage in Quarantäne begeben. Derzeit sind davon alle Nachbarländer betroffen.

Die niederösterreichische Industriellenvereinigung (IV NÖ) bezeichnete die Quarantänebestimmungen für Reisende als „unnötige bürokratische Barriere“. IV-NÖ-Präsident Thomas Salzer forderte in einer Aussendung „Freitests“ für Geschäftsreisende, um die Absonderungen umgehen zu können: „Wozu führen wir groß angelegte Schnelltests ein, wenn wir bei den Einreisenden mit diesen Schnelltests dann nicht das Auslangen finden?“

Sowohl der heimische Bedarf an ausländischen Fachkräften als auch die österreichischen Spezialisten mit Aufträgen im Ausland würden durch die aktuelle Regelung behindert. Auch für Auslandsösterreicher, die zu Weihnachten die Familie besuchen wollen, wünschte sich der Präsident Freitestungen. „Die Regierung sollte aber am europäischen Gedanken des grenzenlosen Europas festhalten, statt national-populistische Aussagen zu tätigen“, so Salzer.