„Entgegen seiner bisherigen Verantwortung wird sich mein Mandant nicht schuldig bekennen“, sagte Strafverteidiger Michael Dohr und verwies nicht nur auf die Tausenden Narkosen, die der 64-jährige Arzt bisher durchgeführt habe. Er verwies auch auf ein Gutachten, das Dohr in München in Auftrag gegeben hatte.
Konkret geht es um die Verunreinigung des Narkosemittels Propofol, das der Arzt bei den Eingriffen in der Kinderwunschklinik in Baden verwendet hatte. „Das Gutachten zeigt, dass es nahezu unmöglich ist, dass das Propofol vor der Narkose verunreinigt worden ist“, erklärte Dohr und kündigte einen entsprechenden Beweisantrag an.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt vor, das Narkosemittel nicht steril, sondern in seinem privaten Kühlschrank gelagert zu haben. Als es in der Kinderwunschklinik zum Einsatz kam, war es mit Darmkeimen verunreinigt. Eine 32-jährige Patientin erlitt daraufhin einen septischen Schock und starb, zwei weitere Frauen mussten auf Intensivstationen behandelt werden – mehr dazu in Kinderwunschklinik: Frau nach Eingriff tot (noe.ORF.at; 5.6.2020).
Fläschchen „lag längere Zeit im Mistkübel“
Der Feldversuch, den Dohr in Auftrag gegeben hat, habe ergeben, „dass die Kontamination der Propofolfläschchen nach menschlichem Ermessen erst postoperativ erfolgt sein muss“. Laut Dohr lag das Propofolfläschchen längere Zeit in einem Mistkübel, bevor es zur Untersuchung gebracht wurde.
Dohr kritisiert, dass in der Kinderwunschklinik nicht alle Geräte untersucht worden seien. „Außerdem haben wir ein offenes und ein geschlossenen Fläschchen in einen Kühlschrank gestellt, und es ist zu keiner Verunreinigung mit Darmkeimen gekommen.“