Chronik

Dalmatiner erschossen: „Gerechtfertigte Notwehr“

Das Verfahren gegen den Justizwachebediensteten, der einen Dalmatiner in Pöchlarn (Bezirk Melk) erschossen haben soll, ist eingestellt worden. Der Beschuldigte habe „in gerechtfertigter Notwehr gehandelt“, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Der Labradormischling des 55-jährigen Justizwachebediensteten sei bei einem Spaziergang von dem frei laufenden Dalmatiner attackiert worden. Die Besitzer fuhren im Auto vor dem Hund her. Der 55-Jährige soll den Dalmatiner mit seiner legal mitgeführten Glock 17 erschossen haben.

„Einzige Möglichkeit, Angriff zu unterbinden“

Der Niederösterreicher war wegen des Verdachts der Gefährdung der körperlichen Sicherheit und der Tierquälerei angezeigt worden. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten wertete den Schuss nun aber als die „einzige Möglichkeit, den Angriff zu unterbinden“. Daher wurde das Verfahren eingestellt. Der Beschuldigte habe „in gerechtfertigter Notwehr gehandelt“, bestätigte Leopold Bien, Sprecher der Staatsanwaltschaft St. Pölten, am Freitag einen Onlinebericht der „NÖN“. Dies schließe eine Strafbarkeit des Verhaltens aus.