Seiner Mandantin gehe es vorwiegend um die unabhängige Klärung eines nüchternen Sachverhalts durch das Gericht, nämlich, ob die von ihr erworbenen Blätter echt sind oder nicht, erklärte der Anwalt der Wiener Sammlerin, Alfred Noll, gegenüber noe.ORF.at. Es könne nicht sein, dass seine Mandantin in Verruf käme, an Kunstfälschung teilzuhaben oder Kunstwerke aus unsauberer Quelle bezogen zu haben. Es sei auch ein schlicht monetärer Ansatz unabhängig vom Inhalt der Bilder. Noll ergänzte zudem, dass es seiner Mandantin schwer gefallen sei, einen solch renommierten Künstler wie Arnulf Rainer und dessen Lebensgefährtin zu klagen, aber eine Einigung sei nicht möglich gewesen.
Eine Stellungnahme der Familie Rainer zu erwirken, ist noe.ORF.at noch nicht möglich gewesen. Die Tageszeitung „Der Standard“, die diese Causa öffentlich gemacht hat, berichtete, dass sich Rainer als auch seine Lebensgefährtin nicht öffentlich dazu äußern wollten, da es sich um ein nun laufendes Verfahren handle.
Eine weit zurückliegende Schaffensphase erotischer Kunst
Die mehreren hundert Blätter, um die es in der gerichtlichen Auseinandersetzung geht, entstammen mutmaßlich einer Kreativphase des in Baden geborenen Arnulf Rainer, die er in den Jahren zwischen 2010 und 2014 auf Teneriffa in Spanien geschaffen hat. Dorthin zieht sich Rainer seit Jahrzehnten in den Wintermonaten zurück, um ungestört und in einem angenehmeren Klima weiter an seinen Werken zu arbeiten.
Laut dem Anwalt der Klägerin habe sich die Entstehung der Werke so zugetragen, dass Rainer den holländischen Künstler und Kunsthändler Rene Rietmeyer gebeten habe, mit weiblichen Modellen erotische Szenen zu kreieren, vermutlich zum Teil unter Regie Rainers. Die Fotos, die dabei entstanden sind, habe dann Rainer in seiner für ihn typischen Art übermalt und mit zeichnerischen Kommentaren versehen.
Laut der Tageszeitung „Der Standard“ sind rund 2.500 Blätter in dieser Zeit entstanden. Die Lebensgefährtin Rainers habe von diesen Bildern keine Kenntnis gehabt und bezeichnete sie nun gegenüber der Wiener Sammlerin als Fälschung, so Noll.
Erotische Bilder machen die Runde
Auf der Biennale in Venedig 2013 seien Werke aus dieser Serie gezeigt worden. Schon damals habe die Lebensgefährtin Rainers versucht, eine Veröffentlichung von Bildern dieser Art zu verhindern, berichtet „Der Standard“. Für seine Mitarbeit an dieser Serie erotischer Kunst sei der holländische Künstler Rietmeyer mit rund einem Viertel der Blätter bezahlt worden. Er habe dann etliche Werke an Galeristen und Kunstliebhaber weiterverkauft. Von ihm habe die klagende Sammlerin die Werke mit Zertifikaten über deren Echtheit bezogen.
Die Familie Rainer wolle diese Bilder offenbar vom Markt nehmen und zurückhaben, mutmaßt der Anwalt der Klägerin. Auch der Artikel im „Standard“ zielt in dieselbe Richtung. „Das geht aber nicht, in dem man einfach willkürlich die Bilder für Fälschungen erklärt. Das würde den Kunstmarkt komplett erschüttern. Jeder Käufer braucht Rechtssicherheit“, sagte Noll gegenüber noe.ORF.at. Über den Rechtsweg soll dies nun entschieden werden.