Impfen
QuickHoney/ORF.at
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Niederösterreich impft

Die wichtigsten Infos zur CoV-Impfung

Beim Hausarzt, in Impfbussen, bei Pop-up-Impfaktionen, in Impfstraßen; Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen – in Niederösterreich gibt es viele Möglichkeiten, sich eine CoV-Impfung zu holen. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer kann sich impfen lassen?

Alle Personen über fünf Jahre, die in Niederösterreich leben oder arbeiten, können in Niederösterreich konkrete Impftermine für eine CoV-Schutzimpfung buchen.

Wo kann man sich impfen lassen?

Derzeit gibt es mehr als 500 Impfstellen in ganz Niederösterreich, in Ordinationen, bei Veranstaltungen, in Impfbussen und in Betrieben sowie in neun Landesimpfzentren. Letztere befinden sich in Amstetten, Gmünd, Horn, Laxenburg, Mistelbach, St. Pölten, Tulln, Wiener Neustadt und in Wieselburg. Bei der Terminbuchung über Notruf Niederösterreich kann man den Ort auswählen, an dem man geimpft werden möchte.

Wie kann man sich für die Impfung anmelden?

Die Anmeldung für Impfungen mit dem Impfstoff Biontech/Pfizer und Moderna läuft über die Homepage von Notruf Niederösterreich. Nach erfolgreicher Anmeldung bekommt man eine Buchungsbestätigung, den Impfaufklärungsbogen und weitere Informationen via Email zugeschickt.

Welche Daten muss man bei der Terminbuchung angeben?

Um einen Termin buchen zu können, sollte man die persönlichen Daten wie Name, Adresse, Versicherungsnummer und seine Erreichbarkeiten (Email/Telefonnummer) bereit halten.

Wie werden die zweite oder die dritte Impfung gebucht?

Der Vorgang ist der gleiche wie bei der ersten Impfung. Bitte beachten Sie bei der Buchung den empfohlenen Abstand zwischen den beiden Teilimpfungen beziehungsweise der Auffrischungsimpfung. Zweit- und Drittimpfungen können auch bei einer anderen Impfstelle als die Erstimmunisierung stattfinden.

Kann man auch direkt beim Arzt einen Termin vereinbaren?

Ja, eine Terminvereinbarung ist auch direkt in einer Arztordination möglich. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte direkt an Ihren lokalen niedergelassenen Arzt.

Was muss man zum Impftermin mitbringen?

Mitgebracht werden müssen das Impfticket als Ausdruck oder am Smartphone, welches man nach erfolgreicher Buchung per E-Mail erhält, die E-Card, ein Lichtbildausweis, der Impfpass (soweit vorhanden) und der ausgefüllte Aufklärungs- und Dokumentationsbogen.

Infohotline

Das Gesundheitsministerium betreibt gemeinsam mit der AGES eine Infohotline zur CoV-Impfung. Unter 0800-555-621 kann man Fragen zur Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe stellen. Die niederösterreichische Corona-Hotline lautet: 02742/9005-14300

Kann man sich auch ohne Termin impfen lassen?

Ja, in Niederösterreich gibt es sowohl Impfaktionen von Gemeinden als auch Impfbusse, die unterwegs sind. Alle Informationen zu den Stationen des Impfbusses finden Sie hier. Auch für eine Impfung in den Landesimpfzentren ist keine Anmeldung erforderlich.

Welche Impfstoffe werden verwendet?

In Niederösterreich kommen nur noch die mRNA-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna zum Einsatz. Der Impfstoff der dritten Dosis ist unabhängig davon, welcher Impfstoff bei Erst- und Zweitimpfung verabreicht wurde. Kinder und Jugendliche bekommen ausschließlich den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Kann man sich den Impfstoff aussuchen?

Jein. Um jeder Person einen passenden Impfstoff anbieten zu können, ist eine freie Auswahl des Impfstoffes laut Notruf Niederösterreich leider nicht immer möglich. Grundsätzlich gilt: Alle Personen über 30 Jahre erhalten für eine neue Impfserie und die 3. Dosis nach Möglichkeit den Impfstoff von Moderna, alle Personen unter 30 Jahre, Schwangere und stillende Mütter erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Welche Abstände gelten zwischen den beiden Teilimpfungen?

Biontech/Pfizer wird mit sechs Wochen Abstand geimpft, vorgesehen sind drei bis sechs Wochen. Moderna wird mit einem Abstand von sechs Wochen geimpft, möglich sind vier bis sechs Wochen.

Wann ist eine Auffrischungsimpfung sinnvoll?

Eine dritte Dosis ist bei allen Personen über 18 Jahren bei einer Vollimmunisierung mit Astra Zeneca nach vier Monaten empfohlen, bei einer Vollimmunisierung mit Pfizer oder Moderna nach vier Monaten möglich und nach sechs Monaten empfohlen. Wenn man mit dem Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft wurde sollte man sich laut Nationalem Impfgremium so schnell wie möglich (frühstens nach 28 Tagen) eine weitere Impfung holen.

Ist die Impfung kostenlos?

Ja, der Impfstoff ist für alle Menschen in Österreich, die sich impfen lassen wollen, kostenlos.

Ist die CoV-Impfung verpflichtend?

Derzeit gibt es noch keine gesetzliche Impfpflicht. Diese soll allerdings ab Februar 2022 folgen.

Werden Covid-19-Genesene auch geimpft?

Ja, das nationale Impfgremium empfiehlt die Impfung auch für bereits von Covid-19 genesene Menschen. Empfohlen wird eine Einzeldosis ab etwa vier Wochen nach der Infektion oder Genesung.

Erhalten genesene Personen auch eine Auffrischungsimpfung?

Genesene, die nur eine Impfung erhalten haben, sollen gemäß der Empfehlung des Nationalen Impfgremiums wie vollständig geimpfte Personen angesehen werden. Sie bekommen – genauso wie oben angeführt -ihre Auffrischungsimpfung.

Können sich auch Schwangere impfen lassen?

Seit Ende April können sich laut nationalem Impfgremium auch Schwangere impfen lassen. Konkret steht in der Anwendungsempfehlung, dass nach einer sorgfältigen und individuellen Nutzen-Risiko-Evaluierung eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen werden kann. Diese sogenannte Off-Label-Anwendung sollte im zweiten oder dritten Trimenon – also ab der 13. Schwangerschaftswoche – stattfinden und mit dem eigenen Arzt abgesprochen werden.

Ab wann gilt die Impfung als „G“-Nachweis?

Ab wann man das „G“ für „geimpft“ erhält, ist innerhalb der EU nicht einheitlich geregelt. In Österreich gilt erst eine vollständige Immunisierung als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr. Nach Vollimmunisierung gilt man neun Monate lang als „geimpft“.

Welche Nachweise werden anerkannt?

Personen, die bereits eine Corona-Schutzimpfung erhalten haben, können dies mit behördlich anerkannten Impfpässen, z.B. dem gelben Impfpass, dem in manchen Bundesländern verwendeten Impf-Kärtchen, mit einem Ausdruck der Daten aus dem e-Impfpass oder auch mit dem „Grünen Pass“ nachweisen.

Wie kommt man zum „Grünen Pass“?

Um den digitalen „Grünen Pass“ für sich selbst oder etwa Angehörige abzurufen, muss man auf die Website Gesundheit.gv.at gehen. Auf der Startseite findet sich ein großer Eintrag zum „Grünen Pass“ mit zusätzlichen Infos und vor allem dem Log-in. Hat man die Log-in-Seite abgerufen, loggt man sich entweder über die Bürgerkarte oder die Handysignatur ein. Seit Anfang Juli steht auch eine App für Smartphones zur Verfügung.

Wo findet man weitere Informationen?

Alle Informationen zur Impfung in Niederösterreich finden Sie online unter www.impfung.at. Weitere Fragen und Antworten zur Impfung finden Sie unter anderem HIER. Unter der Hotline 0800-555-621 können Sie außerdem rund um die Uhr Fragen zur Wirksamkeit und zur Sicherheit der Impfstoffe stellen. Die niederösterreichische Corona-Hotline ist unter 02742/9005-14300 erreichbar.