Im Lockdown ist auch der Betrieb in den Fahrschulen nur eingeschränkt möglich, Fahrstunden finden aber statt. Fahrlehrer und -schüler müssen dabei FFP2-Masken tragen. Zudem sind L17-Überprüfungsfahrten nur möglich, wenn Schüler und Begleiter in einem Haushalt wohnen. Praktische Prüfungen sollen ab 1. Februar wieder abgenommen werden, so zumindest der Plan.
Der Theorieunterricht in Gruppen findet derzeit nicht statt, sagt Richard Mader, Sprecher der niederösterreichischen Fahrschulen, gegenüber noe.ORF.at. Ihm zufolge habe sich seit Weihnachten hier ein gewaltiger Rückstau gebildet. „Unser Flaschenhals sind die Fahrstunden. Der Theoriekurs ist relativ rasch absolviert, in dem Moment, wenn das rechtlich wieder möglich ist“, so Mader. Er hoffe, dass dies ab 8. bzw. spätestens 15. Februar wieder der Fall sein wird.
Distance-Learning für Fahrschulen nicht erlaubt
Online-Theoriekurse, wie sie derzeit einige Fahrschulen anbieten, sind rechtlich eigentlich nicht erlaubt, sagt Mader. „Die momentane Gesetzeslage gibt Distance- oder E-Learning-Module als Ersatz für den Präsenzunterricht in Fahrschulen zur Zeit nicht her.“ Der Fachverband arbeite aber an Lösungen, heißt es. Erlaubt ist hingegen der Einzelunterricht in der Theorie und auch die theoretische Prüfung kann man einzeln ablegen.